Ehegattensplitting auch für „Homo-Ehen“ : Ein revolutionärer Akt

Das Bundesverfassungsgericht ist fast am Ziel: Bald wird die „Homo-Ehe“ gänzlich der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt sein. Auch Karlsruhe beteiligt sich an der Schleifung aller Unterschiede. Ein Kommentar.
Das Bundesverfassungsgericht ist fast am Ziel. Ehe und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft sind steuerlich gleichgestellt. Es fehlt noch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht, dann wird die „Homo-Ehe“ wie die Ehe zwischen Mann und Frau behandelt.






