
Was darf Politik kosten?
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Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 2021 in der Karlsruher Messehalle Bild: dpa
Bei der Parteienfinanzierung haben Grüne, FDP und Linkspartei rechtsstaatliches Engagement bewiesen. Das wäre auch im Umgang mit Stiftungen nötig. Die Zuwendungen sind schließlich üppig und noch immer fehlt ein Gesetz.
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat sich jüngst ein seltenes Bündnis formiert. Grüne, FDP und Linke klagen dort gegen die Reform der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018. Damals erhöhte die große Koalition die Obergrenze der staatlichen Beiträge auf 190 Millionen Euro im Jahr; das entsprach einer Steigerung um 15 Prozent. Zum ersten Mal ging die Anhebung über die Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung hinaus. Die Begründung leuchtete den drei Oppositionsfraktionen nicht ein, weshalb sie sich zusammentaten. Nicht nur ihre Allianz ist bemerkenswert, sondern auch ihr Anliegen.
Das wurde noch einmal deutlich, als sich der Verfassungsrichter Peter Müller am zweiten Verhandlungstag an die Prozessbevollmächtigte wandte. „Irgendwie“ sei das Verfahren ja „ein Akt der Selbstbestrafung“, sagte Müller. Dann fragte er: „Warum machen Sie das?“ Den Fraktionen bot er damit die Chance, ihr Vorhaben auf großer Bühne präsentieren zu lassen. Sie wolle eine „große Lanze“ für die Kläger brechen, antwortete die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger. In der einen oder anderen Parteizentrale sei man über das Verfahren nicht nur glücklich. Den Klägern gehe es aber um die Verfassung und um das Vertrauen in demokratische Institutionen. Sie handelten ausdrücklich gegen ihr eigenes Interesse.
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