DIW-Studie : Ganztagsbetreuung könnte Steuereinnahmen erhöhen
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Ab 2025 sollen Grundschüler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Bild: dpa
Sollten Mütter wegen einer Ganztagsbetreuung ihrer Kinder mehr arbeiten, könnte das dem Staat Milliardeneinnahmen bescheren. Dafür müsste der Ausbau allerdings sehr rasch erfolgen, heißt es in einer DIW-Studie.
Der von der Regierungskoalition in Berlin vereinbarte Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für alle Kinder in der Grundschule bis 2025 hätte erhebliche fiskalische Mehreinnahmen zur Folge.
Das geht aus einem Gutachten des Deutschen Instituts für die Wirtschaftsforschung (DIW) für das Bundesfamilienministerium hervor, das die fiskalischen Effekte einer zunehmenden Erwerbstätigkeit von Müttern in den Blick nimmt. Sollten die Mütter, die jetzt schon arbeiten, ihre Arbeitszeit um 1 bis 2,6 Stunden pro Woche erhöhen und steigt die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte, dürften die fiskalischen Effekte zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr realistisch sein, heißt es in der Studie.
Sollten die Simulationsrechnungen des DIW zutreffen und die Vervielfachung der Betreuungsangebote tatsächlich zu einer entsprechend erhöhten Arbeitsnachfrage bei den Müttern führen, müsste der Staat mit einem „Selbstfinanzierungsanteil von 32 bis 72 Prozent“ rechnen. „Setzt man die jährlichen fiskalischen Mehreinnahmen nur in Relation zu den jährlichen Betriebskosten der zusätzlich nachgefragten Ganztagsplätze, so ergibt sich ein Selbstfinanzierungsanteil … von 40 bis 89 Prozent“, so das DIW.
Einschränkend sei allerdings zu bedenken, dass diese Prognosen nur dann zutreffen, wenn die Betreuungsplätze sehr rasch ausgebaut werden. Angesichts der demographischen Entwicklung sei in den nächsten fünf Jahren mit einer Erhöhung der Anzahl der Grundschulkinder um etwa 20 Prozent zu rechnen.
Ganztagsbetreuung für die Grundschule hat zum einen das Ziel, Familien- und Erwerbsarbeit besser zu vereinbaren und außerdem Bildungsungleichheiten zu mindern, die vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien aufweisen.
Die Große Koalition in Berlin hatte sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder einzuführen. Angesichts des Lehrermangels vor allem in Grundschulen ist die Betreuung an vielen Standorten jedoch kaum als gebundene Ganztagsschule mit Unterricht und Arbeitsgemeinschaften denkbar. Konkrete Schritte für die Verwirklichung sollen in einer Vereinbarung von Bund und Ländern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden.
Grundsätzlich sei damit zu rechnen, dass ein Betreuungs- und Unterrichtsangebot den Bildungserfolg der betroffenen Kinder steigern könne, schreibt das DIW. Doch das träfe nur dann zu, wenn es nicht nur um einen quantitativen, sondern einen qualitativen Ausbau von Betreuungsplätzen ginge.