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Dissertationsaffäre des SPD-Politikers : Doktorvater: Ich fühle mich von Eumann getäuscht

  • -Aktualisiert am

Der Staatssekretär: Marc Jan Eumann (SPD) Bild: dapd

Hat der führende SPD-Medienpolitiker und Staatssekretär Marc Jan Eumann sich seinen Doktortitel erschlichen? Die Universität Dortmund lässt den Vorwurf fallen - „trotz großer Bedenken“. Sein Doktorvater Horst Pöttker ist entsetzt. Im Interview spricht er von einem Schock.

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          Im Rat der Fakultät Kulturwissenschaften der Technischen Universität Dortmund hat es erhebliche Bedenken gegeben, dem Vorsitzenden der SPD-Medienkommission und nordrhein-westfälischen Staatssekretär Marc Jan Eumann seinen 2011 erworbenen Doktortitel zu belassen. Die TU Dortmund hatte die überraschende Entscheidung am Mittwochabend zunächst ohne jegliche Begründung mitgeteilt. Auf Nachfrage erfuhr FAZ.NET, dass der Fakultätsrat „trotz großer Bedenken bezüglich eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ so entschieden hat, „da eine vorsätzliche Täuschung seitens Herrn Eumann nicht eindeutig belegt werden konnte“.

          Reiner Burger
          Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

          Eumanns Doktorvater, der mittlerweile emeritierte Professor Horst Pöttker, der das Prüfverfahren Anfang 2013 wegen des Verdachts auf illegitimen Erwerb der Doktorwürde selbst in Gang gesetzt hatte, reagierte schockiert. Im Gespräch mit FAZ.NET (siehe unten) erhebt er schwere Vorwürfe.

          Das Rektorat der TU Dortmund hatte im Sommer 2013 ein Verfahren eingeleitet, um Eumann den Doktortitel wegen „erheblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ zu entziehen. Das Rektorat stützte sich bei seiner Entscheidung damals auf einen Bericht der hauseigenen „Kommission zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis“ und ein Gutachten des Bonner Rechtslehrers Wolfgang Löwer, der auch „Ombudsmann für die Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist. Im Kern ging es um die Frage, ob der SPD-Politiker Eumann im Jahr 2010 an der TU Dortmund statt einer neu erarbeiteten Dissertationsschrift in wesentlichen Teilen eine medienhistorische Arbeit eingereicht hat, mit der er schon 1991 an der Universität zu Köln den Magistergrad erwarb. Beide Arbeiten tragen fast identische Titel.

          Der Doktorvater: Horst Pöttker
          Der Doktorvater: Horst Pöttker : Bild: picture alliance / dpa

          Herr Pöttker, Ihre ehemalige Fakultät hat sich nun entschieden, Herrn Eumann den Doktortitel zu belassen. Wie bewerten sie diese Entscheidung?

          Das ist der dritte Schock, den ich in dieser Angelegenheit erlebe. Der erste war die Lektüre der Rezension von Arnulf Kutsch in der renommierten Fachzeitschrift „Publizistik“, weil mir ja nicht bewusst war, dass es eine Übereinstimmung zwischen Magisterarbeit und Dissertation gibt.

          Der Leipziger Medienhistoriker Kutsch schreibt in der Buchbesprechung, Eumanns Dissertation sei in weiten Teilen identisch mit der Magisterarbeit. Allerdings suche man den Titel dieser Magisterarbeit im Literaturverzeichnis oder andernorts in der Veröffentlichung vergebens. „Eine konzeptionelle oder methodische Erweiterung“ lasse sich nicht erkennen, auch keine „wirkliche inhaltlich-substanzielle“. Übertreibt Kutsch da nicht ein bisschen?

          Nein. Das war ja der zweite Schock für mich, als ich die beiden Arbeiten verglichen und gemerkt habe, dass der Rezensent Kutsch nicht übertrieben hat, dass da doch weitgehende Übereinstimmungen zwischen den beiden Arbeiten vorhanden sind und dass vor allem auch die Dissertation keine neue eigene Fragestellung hat. Es gibt an ihr im Vergleich zur – durchaus guten – Magisterarbeit nichts Innovatives. Das hier und da neu Eingeflochtene ist immer nur illustrativ. Der dritte Schock ist jetzt die Entscheidung meiner Fakultät, die ich mir so nicht vorstellen konnte.

          Sie sind also überzeugt, dass Herr Eumann den Titel aberkannt bekommen müsste?

          Ich habe damit gerechnet, und ich bin überzeugt, dass die Arbeit, die dann zum Doktortitel geführt hat, in zwei Punkten nicht die Anforderungen der Promotionsordnung erfüllt. Der eine Punkt ist: Es handelt sich, anders als ausdrücklich in der Ordnung gefordert, nicht um eine innovative Leistung. Und der zweite Punkt: Der Kandidat hatte eine Erklärung abzugeben, ob er die eingereichte Dissertation ganz oder in Teilen oder in anderer Version an einer anderen Hochschule vorgelegt hat im Zusammenhang mit einer akademischen Abschlussprüfung. Diese Frage hat Herr Eumann verneint, wovon er selbst auch öffentlich gesprochen hat. Und wenn man die beiden Arbeiten, die sich ja jeder leicht besorgen kann, sorgfältig vergleicht, kann man meines Erachtens nicht zu einer anderen Auffassung kommen, als dass die Dissertation in großen Teilen mit der Magisterarbeit übereinstimmt. Die Voraussetzungen für eine Promotion sind deshalb nicht erfüllt.

          Fühlen Sie sich getäuscht von Eumann?

          So lange keine Entscheidung getroffen war, habe ich öffentlich immer gesagt, ich fühlte mich enttäuscht. Ich wollte das Verfahren nicht belasten. Jetzt, nachdem die Entscheidung gefallen ist, sage ich: Ja, ich fühle mich getäuscht. Und ich sage zudem: Mit seiner schriftlichen Erklärung, die nicht zutraf, hat Eumann meines Erachtens auch die Fakultät getäuscht.

          Eumann sagt, dass er mit Ihnen „über die Existenz“ seiner Magisterarbeit gesprochen habe. Hat Eumann Sie im Laufe des Promotionsverfahrens darüber informiert, dass seine Dissertation mit dem Titel „Der Deutsche Presse-Dienst. Nachrichtenagentur in der britischen Zone 1945 – 1949“ auf seiner Magisterarbeit mit dem Titel „Der Deutsche Presse-Dienst. Nachrichtenagentur in der britischen Besatzungszone 1945-1949“ fußen sollte?

          Nein, im Gegenteil. Er kam mit dem fertigen Manuskript an – auf Empfehlung meines Kollegen Ulrich Pätzold, der dann auch Zweitgutachter war. Ich habe die Arbeit 2010 mit in den Frühjahrsurlaub genommen, las sie und war davon angetan. Mir war aber aufgefallen, dass es in der Arbeit Quellen gab, vor allem von Herrn Eumann selbst geführte Interviews, die etwa 20 Jahre alt waren. Ich habe ihn dann gefragt, was es mit diesen Quellen auf sich habe. Aus dem, was er mir sagte, habe ich entnommen, dass er diese Interviews für Seminararbeiten im Studium geführt hatte und seine Magisterarbeit einem anderen Thema gewidmet war. Aufgrund unserer weiteren Kommunikation bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei seiner Magisterarbeit um eine biographische Studie über Fritz Sänger im wesentlichen vor 1945 handelte. In diesem Glauben hat Eumann mich gelassen, bis ich die Rezension von Kutsch gelesen habe.

          Warum haben Sie sich die Magisterarbeit damals nicht einfach von Eumann zeigen lassen?

          Ich ärgere mich heute, dass ich mir die Magisterarbeit nicht habe vorlegen lassen. Aber zwischen einem Doktoranden und dem Doktorvater sollte es ein Vertrauensverhältnis geben. Ein Betreuer muss nicht so sehr kontrollieren, sondern helfen und sich um die inhaltliche Qualität der Arbeit, auch deren sinnvolle Publikation, kümmern. So geht es aus der Promotionsordnung hervor, und so ist es ja auch Praxis. Die Erklärung aus Paragraph 8 der Promotionsordnung zu möglichen Voreinreichungen, die Eumann ja wohl unterschrieben hat, soll dieses Vertrauensverhältnis schützen. Ich hab’ mich darauf verlassen, dass diese Erklärung abzugeben ist. Zudem ist das ganze ja auch passiert, bevor andere Fälle die Sensibilität für Promotionen von Politikern geschärft haben.

          Nach Angaben von Staatssekretär Eumann lag der Technischen Universität Dortmund im Promotionszulassungsantrag sein Magisterzeugnis mit dem vollständigen Titel der Magisterarbeit vor. War Ihnen das nicht bekannt?

          Mir hat sein Magisterzeugnis nicht vorgelegen. Ich habe es im Promotionsverfahren nicht gesehen. Laut Promotionsordnung haben Betreuer keine Urkunden und Zeugnisse zu prüfen. Ihre Aufgabe ist es, sich mit wissenschaftlichen Konzepten und Arbeiten zu befassen.

          Eumann weist immer wieder darauf hin, er habe seine Magisterarbeit aus dem Jahr 1991 im Vorwort seiner Dissertation erwähnt. Warum ist sie Ihnen dort nicht aufgefallen?

          Weil das nicht zutrifft. Er hat sie im Vorwort nicht erwähnt. Wie im Hauptteil, dem Literaturverzeichnis, so findet sich auch im Vorwort der Titel der Magisterarbeit an keiner Stelle. Erst in der Buchversion seiner Dissertation gibt es dann eine „Vorbemerkung“. Dort schreibt Eumann, er habe 1990/1991 als Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung die Chance gehabt, sich mit dem Nachlass von Fritz Sänger und dessen Arbeit für den Deutschen Pressedienst zu befassen. Er habe damals mit vielen Zeitzeugen gesprochen. Seine Erkenntnisse seien aber nur zu einem Teil in seine Magisterarbeit eingeflossen. Den Titel der Magisterarbeit nennt er aber auch da nicht. Wie ich dargelegt habe, war ich im Glauben, bei Eumanns Magisterarbeit habe es sich um eine biographische Studie über Fritz Sänger gehandelt. Ich konnte also über den Hinweis in der Druckversion der Dissertation gar nicht stolpern, er hat mich sogar in meinem leider falschen Glauben noch bestärkt. Er passte zu meiner damaligen Annahme.

          Ist die Sache nach der Entscheidung des Fakultätsrats für Sie abgeschlossen?

          Die Promotionsurkunde wird ja nicht nur vom Dekan der Fakultät unterschrieben, sondern auch vom Rektor, in diesem Fall der Rektorin der Universität. Das Rektorat scheint hier eine andere Auffassung zu haben, wie aus seiner Presseerklärung vom Juli 2013 hervorgeht. Dort wird „erhebliches wissenschaftliches Fehlverhalten des Herrn Dr. Eumann“ festgestellt. Über diesen Dissens müsste meines Erachtens von außen entschieden werden, durch eine unabhängige externe Institution. Eine zweite Ebene ist politisch: Wenn eine Fakultät lax mit dem Promotionsrecht umgeht, wird irgendwann darüber nachgedacht werden, ob sie es behalten kann. Dann gibt es noch eine kulturelle Ebene: Man sollte den Doktortitel von der Belastung befreien, dass er besonders in Deutschland ein Statussymbol ist und nicht nur ein Entree für den Wissenschaftlerberuf. Das führt ja dazu, dass so viele Leute versuchen, auf krumme Weise zu promovieren.

          Markiert die aktuelle Entscheidung einen neuen Promotionsstandard?

          Die Sache ist für uns alle in der Wissenschaft ganz schädlich. Es geht hier um eine Norm, von der auch nicht nur Wissenschaftler leben. Eine Dissertation muss eine Innovationsleistung sein. Das ist eine der Normen, die absichern sollen, dass wir mit Know-how, mit unserem Wissen, weiter kommen. Davon leben wir in Deutschland. Die Entscheidung im Fall Eumann bedeutet die Aufgabe dieser zentralen Wissenschaftsnorm. Man kann schlechte Praxis nicht damit legitimieren, dass Ähnliches an anderer Stelle angeblich auch gemacht wird. Ich hoffe nicht, dass meine Fakultät jetzt mit Dissertationen überschüttet wird, die sich im Kern mit Diplom- oder Magisterarbeiten decken.

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