Sind Volksbegehren auch etwas für den Bund?
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Ein Aktivist des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen&Co. enteignen“ im Organisationsbüro der Initiative in Berlin Bild: dpa
Die Initiatoren des 100. Volksbegehrens wollen ein Wohnungsunternehmen enteignen. Bislang haben Volksbegehren nur auf Länderebene Wirkung entfaltet. Taugen sie auch darüber hinaus?
„Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Ein Gesetz dieses Namens würde wohl nicht verabschiedet, ja noch nicht einmal seinen Weg in das parlamentarische Verfahren finden. Doch so heißt das Volksbegehren, das an diesem Freitag in Berlin startet. Stimmen bis Ende Juni sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten zu, so kommt es zum Volksentscheid. Der wiederum ist erfolgreich, wenn ihm die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens ein Viertel der Berechtigten ihre Stimme geben.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
Es ist das 100. Volksbegehren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; bisher kam es zu 24 Volksentscheide in sieben Bundesländern, wie der Verein „Mehr Demokratie“ hervorhebt. Ist das viel oder wenig? Immerhin spricht das Grundgesetz davon, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
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