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Bayerisches Verfassungsgericht : CSU und Freie Wähler planen Wahl von AfD-Kandidaten

  • -Aktualisiert am

Blick in den Bayerischen Landtag Bild: dpa

Dilemma im Bayerischen Landtag: Soll man AfD-Kandidaten an den Verfassungsgerichtshof wählen? Für CSU und Freie Wähler ist es eine Frage der Rechtssicherheit, für Grüne und den SPD-Chef eine Frage des Prinzips.

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          Der Bayerische Landtag wird wohl an diesem Mittwoch mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CSU und Freie Wähler (FW) einer Liste mit 15 Kandidaten für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zustimmen, unter denen auch zwei von der AfD-Fraktion Nominierte sind. Es geht dabei um die „nichtberufsrichterlichen Mitglieder“, die nach Angaben des Gerichts vor allem in den „gemischten Spruchgruppen“ mitwirken, bestehend aus dem Präsidenten, drei Berufsrichtern und fünf weiteren Mitgliedern. Die „weiteren“, also auch die von der AfD nominierten, wirken an der mündlichen Verhandlung, Beratung und Abstimmung „mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die berufsrichterlichen Mitglieder mit“.

          Timo Frasch
          Politischer Korrespondent in München.

          Die Landtagsfraktionen, von der AfD abgesehen, standen vor einem Dilemma. Sollten sie, wie bisher üblich, über die Gesamtheit der Kandidaten abstimmen – oder über jeden einzeln, um dann, in geheimer Wahl, die Kandidaten der AfD durchfallen zu lassen? Der Verfassungs­gerichtshofpräsident Hans-Joachim Heßler hatte den Landtag darauf hingewiesen, es sei „mit schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Unsicherheiten verbunden“, wenn Plätze am Gerichtshof frei blieben. Auch das ist für CSU und Freie Wähler ein Grund, die Liste – trotz vorhandener Bedenken – als ganze durchzuwinken.

          Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Michael Hofmann, sagte der F.A.Z., im Dezember 2023 habe der Ältestenrat des Landtags mit Zustimmung der Grünenfraktion beschlossen, über die Vorschläge der Fraktionen zu Richtern am Verfassungsgerichtshof „im Block“ abzustimmen. Dieses Verfahren sei auch schon in früheren Legislaturperioden angewandt worden. „Wir stellen damit sicher, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof ordnungsgemäß besetzt ist und insbesondere das Recht auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleibt.“ Die Wahlentscheidung selbst sei Sache jedes einzelnen Fraktionsmitglieds. „Wobei allen klar ist: Würden die Vorschläge insgesamt abgelehnt werden, käme der Bayerische Landtag seiner gesetzlichen Aufgabe nicht nach.“

          Grüne wollen gegen Liste stimmen

          Florian Streibl, der Fraktionschef der Freien Wähler, teilte mit: Wichtigstes Kriterium für die FW-Fraktion sei „das Vorhandensein einschlägiger Qualifikationen“. Sinn und Zweck der Wahl sei es, „dass die Spruchkörper des Verfassungsgerichtshofs ordnungsgemäß besetzt werden können und das Gericht somit handlungsfähig bleibt“. Voraussetzung dafür sei eine Besetzung entsprechend der Kräfteverhältnisse des Landtags.

          Die Grünen wollen gegen die Liste stimmen – mithin auch gegen die eigenen Kandidaten. Vor fünf Jahren hatten sie noch die zwei AfD-Kandidaten mitdurchgewinkt, die auch jetzt wieder nominiert wurden: Wolfram Schubert, ein früherer Oberstaatsanwalt, sowie den Anwalt Rüdiger Imgart. Dieser hatte sich 2020 bei Corona-Protesten in Berlin unter jene De­monstranten gemischt, die den Reichstag stürmen wollten. Hinterher sagte er der „Süddeutschen Zeitung“, er habe sich nur ein Bild von der Demo machen wollen und sich nicht „mit irgendwelchen obskuren Forderungen einverstanden erklärt“.

          Jürgen Mistol, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünenfraktion, sagte der F.A.Z. mit Blick auf die AfD-Kandidaten: „Mittlerweile kennen wir sie.“ Seine Fraktion will einen Gesetzentwurf vorlegen, damit der Verfassungsgerichtshof künftig auch bei unvollständiger Besetzung rechtssicher arbeiten könne. Auch SPD-Fraktionschef Florian von Brunn, der seiner Fraktion empfohlen hat, mit Nein zu stimmen, verlangt eine neue Rechtsgrundlage, „damit Verfassungsfeinde nicht Verfassungsrichter werden können“.

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