
Die Keimzelle : Ehe am Ende
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Nur die Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf die Hervorbringung von Kindern angelegt. Sie ist Keimzelle der Gesellschaft. Daher wird die Ehe als Institution geschützt.
Endlich ein Machtwort: Jetzt entscheidet die Regierung. Die in Karlsruhe, natürlich. Die „Homo-Ehe“ ist, wie so vieles andere auch, offenbar zu wichtig, als dass man sie (den irgendwie ja auch zuständigen Verfassungsorganen) Bundestag und Bundesregierung überlassen könnte.
Bundeskanzlerin Merkel will jedenfalls warten, bis das Bundesverfassungsgericht über eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf die eingetragene Lebenspartnerschaft entscheidet. Aus ihrer Sicht ist das Zögern verständlich. Denn auf diesem sensiblen gesellschaftspolitischen Terrain kann die CDU-Vorsitzende nur verlieren: Hält sie traditionelle Werte hoch, verprellt sie die großstädtische Wählerschaft, um die sich alles zu drehen scheint. Gibt sie sich zu offen für neue Lebensformen, fragen sich nicht wenige, wozu die Union überhaupt noch nötig sei. Und da der Kanzlerin dieses Thema eigentlich recht gleichgültig ist - anders als ihrem Außenminister -, bietet es sich geradezu an, auf ein Kommando aus Karlsruhe zu warten.
Familie definiert sich meist über Kinder
Im Kern geht es aber nicht nur um einen verfassungsrechtlichen Streit, sondern um eine urpolitische Entscheidung. Und da gibt es keinen Zweifel: Um Ehe und Familie, die nach der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“, ist es nicht sonderlich gut bestellt.
Immer mehr setzt sich der Gedanke durch, dass Familie da sei, wo Kinder sind. Richtig daran ist, dass alles dafür getan werden muss, damit Kinder in einer fürsorglichen Umgebung aufwachsen. Das hängt nicht unbedingt vom Trauschein ab. Auch mag man darüber streiten, warum etwa die späte Trauung zweier Kinderloser steuerlich privilegiert wird.
Die Keimzelle der Gesellschaft
Aber nur die Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf die Hervorbringung von Kindern angelegt. Sie ist Keimzelle der Gesellschaft. Daher wird sie als Institution geschützt. Als die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt wurde, hat man lang und breit betont, sie sei keine Ehe, weshalb dieser auch nichts genommen werde.
Dem hat sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Doch warum sollte man sie dann nach und nach der Ehe gleichstellen? Wer andere Lebensgemeinschaften privilegiert, der muss mehr Steuern eintreiben. So wird die Ehe bald am Ende sein. Das passt zur allgemeinen Abkehr von Institutionen. Kein Wunder, dass dazu auch die Volksparteien gehören.