Einbürgerung von NS-Verfolgten soll leichter werden
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Die Einbürgerung für NS-Verfolgte soll einfacher werden: Vor allem aus der jüdischen Bevölkerung in Großbritannien besteht großes Interesse. Bild: dpa
Bisher steht NS-Verfolgten und ihren Nachfahren die Einbürgerung in Deutschland per Grundgesetz zu. Sie ist allerdings an komplizierte Bedingungen geknüpft. Das will das Innenministerium jetzt ändern.
Die Bundesregierung will es NS-Verfolgten und ihren Nachfahren erleichtern, wieder die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Eine Gesetzesänderung sei dafür nicht nötig, sagte ein Sprecher am Montag der F.A.Z.. Das Innenministerium plane vielmehr, die Einbürgerung per Erlass zu erleichtern.
Bislang haben NS-Verfolgte und deren Nachfahren laut Artikel 116 Grundgesetz einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung, sofern den Vorfahren die Staatsangehörigkeit von den Nationalsozialisten entzogen wurde. Für Verfolgte, die ohne eine solche Ausbürgerung aus Deutschland flohen, eine andere Staatsangehörigkeit annahmen und deren deutsche Staatsangehörigkeit deshalb erlosch, gilt die Regelung nicht.
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