Wehrbeauftragter : Bundestag soll schnell über Kampfdrohnen entscheiden
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Ein Bundeswehrtechniker mit einer Heron-1-Aufklärungsdrohne in Afghanistan (Aufnahme von 2011). Bild: dpa
Soll auch die Bundeswehr mit Drohnen töten dürfen? Die Entscheidung wurde auf die lange Bank geschoben. Langsam wird es Zeit, mahnt der Wehrbeauftragte des Bundestags.
Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, hat das Parlament aufgefordert, rasch die vereinbarte Debatte über die Anschaffung von waffenfähigen Drohnen zu führen. „Ich rate, die Diskussion nicht bis zum Ende der Legislaturperiode aufzusparen, sondern sie jetzt zu führen und in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte Bartels der Zeitung „Augsburger Allgemeine“. Union und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, als „Übergangslösung“ die israelische Drohne vom Typ „Heron TP“ zu leasen.
Am Montag war eine Bestellliste des Verteidigungsministeriums bekannt geworden, die 18 Einzelposten mit einem Bestellwert von jeweils mehr als 25 Millionen Euro beinhaltet. Dazu gehört auch die Anmietung der Drohne. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sei die Drohne „bewaffnungsfähig“, werde aber ohne Waffen ausgeliefert. „Die Entscheidung, ob Waffen beschafft werden, ist separat davon zu entscheiden“, sagte ein Sprecher.
Hintergrund ist eine entsprechende Einschränkung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es zu der umstrittenen Kampfdrohne: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.“ Die Anmietung der israelischen Drohnen gilt als eines der wichtigsten Rüstungsprojekte von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Plan war aber kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der SPD gescheitert.