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Ehemalige IS-Kämpfer : „Wenn sie reinwollen, müssen wir sie auch reinlassen“

  • Aktualisiert am

Frauen fliehen mit ihren Kindern aus einem vom IS gehaltenen, umkämpften Dorf im Osten Syriens. Bild: dpa

Nicht nur, weil Trump es fordert, werden wohl viele mutmaßliche IS-Anhänger mit deutschem Pass aus Syrien zurückkehren – sowie ihre Frauen und Kinder. Einer bestimmten Gruppe unter ihnen die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, ist kaum möglich.

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          In der Debatte über den Umgang mit deutschen Kämpfern der Islamisten-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) ist die Wiedereinreise einer größeren Zahl von Menschen wahrscheinlich. Eine Rückkehr von Extremisten, „die unserer Gesellschaftsordnung und unserem Wertesystem den Kampf angesagt haben“, sei möglicherweise politisch schwer zu vermitteln, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) dem „Spiegel“. Es führe aber kein Weg daran vorbei.

          „Wenn sie reinwollen, müssen wir sie auch reinlassen“, so Reul im „Kölner Stadt-Anzeiger“. Aus rechtlicher Sicht gebe es keine Alternative. „Dann aber ist es doch viel besser, wir holen sie kontrolliert und überwacht zurück“, sagte er. „Und wenn sie hier sind, werden wir sie, wann immer möglich, sofort in Untersuchungshaft nehmen. Und da, wo die Beweise nicht ausreichen, werden wir sie überwachen und ihnen gleichzeitig ein Angebot zum Ausstieg unterbreiten.“

          Ähnlich äußerte sich Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack. Die CDU-Politikerin leitet die Justizministerkonferenz und sagte der „Rheinischen Post“: „Solche zusätzlichen Verfahren binden Kapazitäten, unsere Justiz wird jedoch auch diesen Herausforderungen gerecht werden.“ Sie kritisierte die Twitter-Politik des amerikanischen Präsidenten Donald Trump als „wenig hilfreich“. Der Umgang mit mutmaßlichen deutschen IS-Kämpfern sei „zu komplex, als dass man dazu in 280 Zeichen Politik betreiben sollte.“

          Frauen und Kinder zuerst?

          Trump hatte europäische Länder wie Deutschland via Twitter dazu aufgerufen, mehr als 800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und selbst vor Gericht zu stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die Vereinigten Staaten gezwungen, die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind allerdings nicht in amerikanischem Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte – oft gemeinsam mit ihren Familien.

          CDU-Innenexperte Armin Schuster sprach sich dafür aus, solche Angehörigen zuerst zurückkehren zu lassen. Er sehe es als „humanitäre Verpflichtung“ an, Frauen und Kinder, „zuvorderst aufzunehmen und, wo nötig, psychologische Hilfestellung zu leisten“, sagte Schuster der „Saarbrücker Zeitung“. Dies gelte besonders, wenn diese nicht selbst gekämpft hätten.

          Das Gefahrenpotential der ehemaligen IS-Kämpfer sei im Einzelfall durchaus hoch. „Wir haben es mit radikalisierten Menschen zu tun, deren Kriegserfahrungen nicht ohne psychologische Folgen bleiben können“, warnte Schuster. „Deshalb ist Vorsicht angesagt.“ Eine Strafverfolgung müsse sichergestellt sein.

          Passentzug schwierig

          Bei IS-Kämpfern, die außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, stößt die große Koalition mit ihrem Vorhaben eines Passentzugs offenbar auf Probleme. Ein geplanter Gesetzentwurf werde zunächst nicht beschlossen, berichteten das „Handelsblatt“ und die „Welt“. Union und SPD hatten dies eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

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          Die Regierungspartner wollen demnach einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach „Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann“.

          Dem „Handelsblatt“ zufolge gibt es aber im Innenministerium verfassungsrechtliche Bedenken. Auch hier gelte das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot, hieß dem Bericht zufolge aus dem Ministerium. Es sei grundsätzlich denkbar, einem Doppelstaatler, der für eine Terrorgruppe gekämpft hat, den deutschen Pass zu entziehen. Allerdings dürfe dies nur für Milizionäre gelten, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einem terroristischen Kampfverband anschließen.

          Damit ist es also nicht möglich, in Syrien aufgegriffenen IS-Anhängern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzusprechen. Das Innenministerium will dem „Handelsblatt“-Bericht zufolge zumindest für die Zukunft vorbeugen. Der Verlusttatbestand soll demnach nur für künftige Terrormilizionäre geschaffen werden.

          Die „Welt“ berichtet hingegen, das Gesetzesvorhaben sei ins Stocken geraten, da das Justizministerium einen seit November vorliegenden Gesetzentwurf des Innenministeriums aufgrund von hoher Arbeitsbelastung nicht vorbereitet habe.

          „Größere zweistellige Zahl“

          Dem Bundesinnenministerium zufolge geht die Bundesregierung davon aus, dass sich „eine größere zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland“ in Gewahrsam von kurdischen Kräften befindet. Nach Kenntnis deutscher Sicherheitsbehörden machten sich seit 2013 „gut 1050 Personen“ in die Kriegsgebiete in Syrien und dem Irak auf, um sich dort Dschihadisten-Milizen anzuschließen.

          Rund ein Drittel davon ist bereits nach Deutschland zurückkehrt. Rund 200 Personen sind demnach vermutlich in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen.

          270 Frauen und Kinder aus Deutschland oder in vielen Fällen auch dort geborene Kinder deutscher Eltern befinden sich laut Innenministerium noch in Syrien und dem Irak. 75 Prozent der Kinder sind demnach unter drei Jahre alt und vermutlich in dem Dschihad-Gebiet geboren.

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