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Der Fall Gustl Mollath : Unter medialem Feuer

  • -Aktualisiert am
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer Bild: dpa

Der Fall des Nürnbergers Gustl Mollath, der aufgrund eines inzwischen umstrittenen Gutachtens in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, bringt Staatsanwaltschaft und die Regierung Seehofer in Bedrängnis.

          3 Min.

          Es ist nicht allzu häufig, dass in Bayern die Opposition sich einig mit Horst Seehofer weiß. Im Fall des Nürnberger Gustl Mollath ist SPD, Grünen und Freien Wählern kein böses Wort darüber zu entlocken, dass es nur beiläufiger Bemerkungen des Ministerpräsidenten bedurfte, um die Justiz des Landes zu einer neuen Bewertung zu bringen. Sie hatte sich über Wochen gegen Forderungen gesperrt, die Unterbringung Mollaths in einem psychiatrischen Krankenhaus zu überprüfen. Dann ließ Seehofer wissen, er verfolge die Causa „sehr aufmerksam“ - und die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie werde bei der Strafvollstreckungskammer beantragen, durch ein weiteres Gutachten zu prüfen, ob Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben müsse. Die vielen Worte, mit denen Justizministerin Beate Merk eben noch beteuert hatte, es sei alles in Ordnung, waren kraft der Aufmerksamkeit Seehofers Makulatur.

          Der jetzt 56 Jahre alte Mollath hatte sich im Jahr 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts verantworten müssen, er habe seine frühere Frau geschlagen und die Reifen mehrerer Fahrzeuge aufgeschlitzt. Ein Gutachter kam in dem Verfahren zu dem Schluss, Mollath leider unter einem paranoiden Gedankensystem und glaube, dass seine frühere Frau, eine Bankangestellte, und Personen aus ihrem Umfeld in eine Affäre mit Schwarzgeld verstrickt seien. Mollath wurde für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen.

          Gustl Mollath ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht - nun wird ein weiteres Gutachten erstellt. Der SWR „Report Mainz“ hatte mit seiner Berichterstattung den Fall abermals in die Öffentlichkeit gebracht
          Gustl Mollath ist seit fast sieben Jahren in einer Psychiatrie untergebracht - nun wird ein weiteres Gutachten erstellt. Der SWR „Report Mainz“ hatte mit seiner Berichterstattung den Fall abermals in die Öffentlichkeit gebracht : Bild: dapd / "SWR/Report Mainz"

          Im vergangenen Jahr wurde dann bekannt, dass die Hypo-Vereinsbank, bei der seine frühere Frau beschäftigt gewesen war, schon im Jahr 2003 die von Mollath erhobenen Vorwürfe geprüft hatte und zu dem Ergebnis gekommen war, alle „nachprüfbaren Behauptungen“ seien zutreffend. Mollaths frühere Frau und andere Mitarbeiter der Bank hätten bei Finanzgeschäften mit der Schweiz gegen die Leitsätze der Bank verstoßen, lautete das Fazit in einem vertraulichen Revisionsbericht, der dem Gericht 2006 nicht vorgelegen hatte.

          Gefährlich für die Allgemeinheit?

          In der CSU heißt es jetzt, eine instinktsichere Justizministerin hätte wissen müssen, was zu tun sei, als in der Berichterstattung immer lauter der Verdacht geäußert wurde, Mollath könne ein Justizopfer sein. Merk hätte die Nürnberger Staatsanwälte nur ihrerseits wissen lassen müssen, sie verfolge den Fall „sehr aufmerksam“. Es sei von vorneherein klar gewesen, dass Merks Argumentation, Mollath sei nicht in der Psychiatrie, weil er einem Bankenskandal auf der Spur gewesen sei, sondern weil er auf Grund einer wahnhaften Störung gefährlich für die Allgemeinheit sei, einem medialen Tornado nicht standhielten.

          Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU):  Ohne politischen Instinkt beim Umgang mit einem mutmaßlichen Justizopfer?
          Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU): Ohne politischen Instinkt beim Umgang mit einem mutmaßlichen Justizopfer? : Bild: dpa

          Merks Hinweise, die Unterbringung Mollaths werde ohnehin jährlich gerichtlich geprüft, seien juristisch korrekt, aber politisch naiv gewesen. Seehofer sei gar nicht anders übrig geblieben, die Vorgabe der bayerischen Verfassung, dass Minister ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung leiteten, auf seine Weise zu interpretieren.

          Für Seehofer dürfte es schmerzlich sein, dass seine Maxime, Positionen, die unter medialem Feuer sind, zu räumen, bevor es andere tun, noch nicht in allen Teilen der bayerischen Staatsverwaltung beherzigt wird. Einen Tag vor der Ankündigung einer Überprüfung des Falles Mollath außerhalb der dafür vorgesehenen Fristen wich die Staatsanwaltschaft noch keinen Millimeter zurück und verwahrte sich gegen Vorwürfe, sie sei einer Anzeige und Hinweisen auf Schwarzgeldgeschäfte, die Mollath im Jahr 2003 ihr zuleitete, nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen.

          Staatsanwaltschaft in der Defensive

          Die Strafverfolger referierten, dass ein Schreiben Mollaths mit längeren Ausführungen über Martin Luther King, Kennedy, Vietnam, Biafra, die Mondlandung und Idi Amin begonnen habe. Mollath habe darauf verwiesen, dass er im Jahr 1999 an „über 600 Bundestagsabgeordnete“ und im Jahr 2000 an den Papst geschrieben habe. In Großbuchstaben habe es geheißen: „Die Geldgeilheit war auf dem Höhepunkt.“ Als Beweise seien unter anderem Schreiben an Kofi Annan und an Theodor Heuss beigefügt gewesen. Die „Art und Weise“ der Darstellung Mollaths habe nicht außer Acht gelassen werden dürfen, brachte die Staatsanwaltschaft in der ungewohnten Rolle vor, sich selbst verteidigen zu müssen.

          Sie darf gewiss sein, dass sich Seehofers Aufmerksamkeit für den Fall noch nicht erschöpft hat - dafür wird schon die weitere Berichterstattung sorgen. Mit Blick auf Merk, deren Rücktritt nun ins Spiel gebracht wird, ist Seehofer in einer komfortablen Lage: Im nächsten Jahr wird in Bayern gewählt - und sollten die Wähler die Regierungszeit der CSU verlängern, kann Seehofer seine Schlüsse daraus ziehen, was alles seine Aufmerksamkeit beansprucht hat.

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