Der Ethikrat zur PID : Keine Eindeutigkeit in ethischen Fragen
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Der Ethikrat ist in der Frage nach der Zulassung der PID gespalten Bild: dpa
Der Ethikrat hat mit seinem gespaltenen Votum zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik seiner Aufgabe entsprechend gehandelt. Das Gremium soll politische Entscheidungen vorbereiten, indem es verschiedene ethische Argumentationsmöglichkeiten aufzeigt.
Ein eindeutiges Votum zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hat der Deutsche Ethikrat als Sachverständigenrat mit Juristen, Theologen und Medizinern, der an die Stelle des 2001 gegründeten Nationalen Ethikrats getreten ist, nicht abgegeben. Das entspricht seiner Aufgabe. Der Ethikrat soll politische Entscheidungen im Bundestag vorbereiten, indem er Sachinformationen bioethischer, rechtlicher und medizinischer Art zusammenstellt und verschiedene ethische Argumentationsmöglichkeiten aufzeigt. Das gespaltene Votum für eine eingeschränkte Zulassung der PID und ein völliges Verbot markiert zwei Entscheidungsoptionen, die sich auch in den drei überparteilich vorgeschlagenen Gesetzentwürfen widerspiegeln, über die der Bundestag in der kommenden Woche in einer ersten Debatte beraten wird. Die endgültige Abstimmung ohne Fraktionszwang ist für Juni oder Juli vorgesehen.
Bei der PID können im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib gentechnisch untersucht und gegebenenfalls aussortiert werden. In Deutschland galt das bislang als strafbar, weil es im Embryonenschutzgesetz nicht erwähnt wird. In einem Urteil vom Juli 2010 erlaubte der Bundesgerichtshof jedoch eine Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden. Daher ist eine rechtliche Klärung nötig.
Sollte eine solche krankhafte erbliche Veranlagung vorliegen oder die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährdet sein, wollen auch 13 Mitglieder des Ethikrats eine eingeschränkte PID zulassen, um einen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation zu vermeiden. Ähnliches gilt für Eltern mit wiederholten Fehlgeburten, einer Chromosomenstörung oder anderen Mutation, die an das Kind vererbt werden könnte. Unzulässig und gesetzlich zu verbieten sei eine PID zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos – es sei denn, es gelte die Geburt eines Kindes mit einer folgenschweren, geschlechtsgebunden vererbten genetischen Anomalie zu vermeiden.
Nicht erlauben wollen die Befürworter einer eingeschränkten PID die Methode, wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen oder wenn sie allein wegen des Alters der Frau mögliche Chromosomenstörungen beim Embryo ausschließen soll. Sie empfehlen, dass der Gesetzgeber die Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten aufstellt, bei denen eine PID in Frage kommt.
Indikation nach Beratung durch einen Humangenetiker
Sie schlagen außerdem bundeseinheitlich festzulegende Verfahrensregeln für die Durchführung der PID vor. Die Indikation soll nach Feststellung des genetischen Risikos und Beratung durch einen Humangenetiker, nach ärztlicher Beratung durch einen Reproduktionsmediziner und nach psychosozialer Beratung durch eine nach Schwangerschaftskonfliktgesetz anerkannte Beratungsstelle gemeinsam durch die an der Beratung beteiligten Fachleute sowie einen Vertreter der In-Vitro-Fertilisations-Kommission der Landesärztekammer erstellt werden. Zu den eingeschränkten Befürwortern gehören neben anderen der Vorsitzende des Ethikrats, der frühere Justizminister Eduard Schmidt-Jortzig (FDP), die stellvertretende Vorsitzende und Medizinethikerin Christiane Woopen, der Berliner Philosoph Volker Gerhardt und der Datenschutzfachmann Spiros Simitis.
Die Gegner der PID, zu denen die früheren evangelischen Bischöfe Wolfgang Huber, Christoph Kähler und der katholische Weihbischof Anton Losinger, sowie der frühere baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel und der katholische Moraltheologe Eckhard Schockenhoff gehören, halten das Verfahren für ethisch nicht gerechtfertigt. Losinger beklagte die fehlende Mehrheit im Deutschen Ethikrat gegen die PID. Die Gegner der PID meinen, dass der selektive Blick auf die durch gezieltes menschliches Handeln erzeugten Embryonen und die Bereitschaft zu ihrer eventuellen Verwerfung die PID von der Situation des Schwangerschaftsabbruchs aufgrund medizinischer Indikation nach Pränataldiagnostik unterscheidet.
Mit der PID werde die Erlaubnis wieder eingeführt, menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen, die aus der Schwangerschaftskonfliktregelung ausdrücklich gestrichen worden sei. Eine enge Begrenzung auf wenige Fallgruppen oder Erkrankungen einzuhalten, erscheint den Gegnern nicht möglich. Selbst bei einer eingeschränkten Zulassung sehen sie erhebliche Folgen für den Embryonenschutz, weil überzählige Embryonen entstehen, deren Verwendung ungeklärt ist. Außerdem befürchten die Gegner der PID, dass sich der Druck auf genetisch belastete Eltern, die eine PID ablehnen und auf Menschen mit Behinderung erhöhen könnte.