
Debatte über Sterbehilfe : Suizid von fremder Hand?
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Dass eine Gruppe von Abgeordneten im Bundestag den Suizid als ultimative Form der Autonomie und damit als Ausfluss der Menschenwürde adeln, ist bedenklich. Sie blenden konsequent alle anderen Aspekte der Selbstbestimmung aus.
Eine Pflicht zum Leiden gibt es nicht, wie die CDU-Bundestagsabgeordneten Katherina Reiche zu Recht in der Debatte des Deutschen Bundestages über das Thema Sterbehilfe festgestellt hat. Soll aber aus dieser Feststellung allen Ernstes das Recht gegenüber Dritten erwachsen, das eigene Leiden durch Suizid zu beenden, sei es mit dessen Hilfe oder gleich von fremder Hand?
Auf nichts anderes läuft der Gruppenantrag heraus, der mit den Namen Hintze, Lauterbach, Schröder und Reiche verbunden ist. Dass die Abgeordneten den Suizid dabei als ultimative Form der Autonomie und damit als Ausfluss der Menschenwürde adeln, ist bedenklich, weil konsequent alle psychosozialen, kulturellen und spirituellen Aspekte der Selbstbestimmung als solcher ausgeblendet werden.
Noch bedenklicher ist es, Autonomie nur in dem Anspruch am Werk zu sehen, den Zeitpunkt des Todes als solchen festzulegen. Wo der Übergang vom Leben zum Tod ein Prozess ist und kein Ereignis, kann es nur die eine Menschenpflicht geben, jeden im Sterben helfend zu begleiten, so gut es geht - und das Recht darauf.