Beschluss des Bundeskabinetts : Asyl: Datenaustausch soll erleichtert werden
- Aktualisiert am
Horst Seehofer bei einer Pressekonferenz Bild: EPA
Unter anderem soll das 2016 eingeführte Verfahren zum Sicherheitsabgleich in das Ausländerzentralregister eingespeist werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer verspricht sich von dem Gesetz einen „enormen Zugewinn bei der Sicherheit“.
Die Bundesregierung will den Datenaustausch im Ausländerzentralregister (AZR) verbessern. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Datenaustauschverbesserungsgesetzes sei ein „Meilenstein für die digitale Grundversorgung der Asylverfahren“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Das Gesetz bringe einen „enormen Zugewinn bei der Sicherheit“. Künftig soll die AZR-Nummer zusammen mit dem Namen der Person allen öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, um eine eindeutige Zuordnung von Personen zu ermöglichen. In der Praxis sei dies vor allem schwierig, wenn Identitätspapiere fehlten oder die Schreibweise des Namens unklar sei, sagte Seehofer. Nach dem Gesetzentwurf soll die AZR-Nummer in Zukunft auch auf die aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen gedruckt werden. Ferner werden die Anschrift und der Aufenthaltsstatus des Betroffenen im AZR registriert, dies war bislang nicht der Fall.
Wenn die Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers in Betracht kommt, sollen nach dem Gesetzentwurf biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Größe und Augenfarbe im AZR gespeichert werden, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Im Falle einer freiwilligen Ausreise sollen die Daten zu einer staatlich finanzierten Förderung ins AZR aufgenommen werden, um Missbrauch von Förderprämien zu verhindern.
Das Verfahren zum Sicherheitsabgleich (Asylkon), das 2016 eingeführt wurde, soll in das AZR eingespeist werden, damit den Sicherheitsbehörden bei Überprüfungen terrorismusrelevante Erkenntnisse zur Verfügung stehen. Der Sicherheitsabgleich soll auch im asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren möglich sein, ebenso bei Übernahmeersuchen eines anderen Mitgliedstaates oder Umverteilungsverfahren.
Unbegleitete minderjährige Ausländern sollen zudem schneller registriert werden, schon vor Stellung eines Asylantrags. Jugendämter werden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Jugendlichen erkennungsdienstlich behandelt und die Daten an das AZR zu übermittelt werden. Derzeit gelten nach Angaben Seehofers mehr als 3000 Minderjährige als vermisst. Er hoffe, dass das Gesetz nun zügig im Bundestag beraten werde, sagte der CSU-Politiker. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats besteht nicht.