Missbräuchliche Datenabfragen : Hunderte Verfahren gegen Polizisten
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Polizisten haben Zugriff auf viele vertrauliche Daten. Bild: Boris Roessler/dpa
Viele Beamte rufen von Polizeicomputern aus unzulässigerweise Daten ab. Die Drohmails des „NSU 2.0“ haben das Thema in den Blickpunkt gerückt. Manche Bundesländer kontrollieren kaum auf Verstöße. Innenminister Horst Seehofer erwägt eine Reaktion.
Bundesweit sind laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ seit 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte eingeleitet worden. Dies habe eine Umfrage bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der sechzehn Bundesländer und des Bundes ergeben, wobei aus Sachsen-Anhalt keine Zahlen genannt wurden.
Je nach Bundesland unterscheiden sich demnach die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse. Müssten Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage – und auch erst seit 2019. In Bundesländern wie Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten der Behörde entsprechende Befugnisse.
Bundesinnenminister Horst Seehofer erwägt deshalb eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen. Er werde prüfen, ob der Zugang durch die Abfrage biometrischer Merkmale beschränkt werden könne, erklärte Seehofer in Berlin. „Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein.“ Oppositionspolitiker hatten das zuvor gefordert.
Zahlreiche Drohungen
In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass mehrere Personen des öffentlichen Lebens – vor allem Frauen – Drohschreiben mit der Unterzeichnung „NSU 2.0“ erhalten hatten.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach am Dienstag von 69 derartigen Schreiben. Die nicht-öffentlichen Daten von drei Betroffenen waren kurze Zeit vorher von hessischen Polizeicomputern abgefragt worden. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben. Bisher habe ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang belegt werden können.