Koalitionsverhandlungen : Darauf haben sich Union und SPD bisher geeinigt
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Die Verhandlungen zwischen CDU (Angela Merkel), CSU (Horst Seehofer, links) und SPD (Martin Schulz, rechts) verlaufen zäh, der mögliche Koalitionsvertrag wird immer länger. Bild: dpa
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD verlaufen zäh. In der Bildungspolitik planen die Parteien eine radikale Änderung. Worauf man sich sonst noch geeinigt hat, hier ein Überblick.
Noch laufen die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Aber einiges, was im Fall einer neuen großen Koalition kommen würde, ist schon bekannt. Manches steht im Sondierungspapier, anderes kam während der Verhandlungen dazu. Ein Überblick:
Rente I
Bis 2025 soll das Rentenniveau, also das Verhältnis der Rente zum Lohn, nicht unter 48 Prozent fallen und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Das wollen die Koalitionspartner gesetzlich fixieren. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eingerichtet werden. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.
Rente II
Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer neu wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.
Migration
Der Zuzug von Flüchtlingen soll die Zahl von 180.000 bis 220.000 pro Jahr nicht überschreiten. Asylverfahren sollen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ stattfinden. Der derzeit ausgesetzte Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus soll eng begrenzt werden.
Familiennachzug
Der Nachzug der Kernfamilie von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, etwa aus dem Bürgerkriegsland Syrien, bleibt bis zum 31. Juli ausgesetzt. Für die Zeit müssen Details noch ausgehandelt und in ein Gesetz gegossen werden. Angepeilt ist Folgendes: Ab dem 1. August sollen auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Allerdings nur in begrenztem Umfang von bis zu 1000 Menschen pro Monat, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie genau sie ausgewählt werden sollen, ist unklar. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, also eine Klausel für besondere Ausnahmefälle.
Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden – das hat die SPD bereits in den Sondierungen durchgesetzt. Derzeit gibt es einen festen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zahlen. Dazu kommt aber ein Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder allein schultern müssen. Er liegt im Schnitt bei 1 Prozent.
Pflege
Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung sollen eingeleitet und in einem ersten Schritt 8000 neue Fachkraftstellen geschaffen werden. Zudem sind vereinfachte Möglichkeiten für vorübergehende Aus- und Erholungszeiten für Angehörige geplant. Pflege-Tarifverträge sollen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.
Gegen den Mangel an Pflegekräften sollen Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Altenheimen und Kliniken „sofort und spürbar“ verbessert werden. Zusätzliche Stellen sollen gefördert werden.
Arbeitsmarkt
Das zunächst gescheiterte Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll nun kommen – für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Bei 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden müssen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte sinken. Für Langzeitarbeitslose soll ein neues Förder-Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ kommen. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug ordnen und steuern.
Familien
Das Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind und Monat steigen – zum Juli 2019 nochmals um 10 Euro und zum Januar 2021 um weitere 15 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt entsprechend. Auch der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll erhöht werden. Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden.