Infektionsschutzgesetz : Buschmann bremst Pläne für neue Maskenpflicht-Grundlage
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Marco Buschmann nimmt im April 2021 seine Mund- Nasenschutzmaske ab, bevor er Fragen von Journalisten beantwortet. Bild: Wolfgang Kumm/dpa
Sollte im Herbst eine neue Corona-Welle auch wieder allgemeine Maskenpflichten nötig machen, braucht es dafür neue Rechtsgrundlagen. Gesundheitsminister Lauterbach möchte dabei Tempo machen, Justizminister Buschmann eher nicht.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat mit Blick auf die Vorbereitung einer möglichen Maskenpflicht ab Herbst angemahnt, nicht vorschnell einzelne Maßnahmen festzulegen. „Ich bin dafür, dass wir uns nach Recht und Gesetz richten. Das sieht eine Evaluierung vor“, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten „unbedingt“ berücksichtigt werden, „bevor wir uns auf einzelne Maßnahmen vorschnell festlegen“, sagte der FDP-Politiker.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst wieder mit einer Maskenpflicht in Innenräumen reagieren können. Derzeit werde erneut am Infektionsschutzgesetz gearbeitet, sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“. „Das läuft ja am 23.9. aus. Und dann wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird.“ Er halte es für unbedingt notwendig, sich für den Herbst diese Möglichkeit zu eröffnen.
Aktuell keine Maskenpflicht-Grundlage im Gesetz
Das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz gilt bis 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2-G- und 3-G-Regelungen sind seit Anfang April weggefallen. Vorerst gilt ein „Basisschutz“ – etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es aber vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, auch weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.
Aktuell sinken die Corona-Inzidenz und die Zahl der Klinikaufnahmen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Bevölkerung aber weiterhin als hoch ein.
An diesem Freitag meldete das RKI nur 1852 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 47.058 Fälle weniger als am Freitag vor einer Woche. Diese Zahl ist aber in ihrer Aussagekraft sehr begrenzt, denn nach Feiertagen melden viele Bundesländer gar nicht oder nicht vollständig.
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 211,2 nach 262,6 am Vortag. Zwei weitere Personen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 138.781.