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Privilegien für Geimpfte? : Ein Verbot darf nie der Normalfall sein

Wer darf hier wann wieder Platz nehmen? Bild: dpa

Im Ernst, Ethikrat? Im Lockdown darf nicht das Verständnis für die Freiheit des Einzelnen verlorengehen. Warum sollen Freiheitsbeschränkungen nur für alle einheitlich zurückgenommen werden?

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          Was sich „verbietet“, entscheiden hierzulande zum Glück weder Soldaten- noch Geheim- noch Ethikräte. Doch in einer Zeit großer Nachfrage nach wissenschaftlichem Sachverstand blüht offenbar auch die generelle Sehnsucht nach Expertenherrschaft. Wobei doch Experten in erster Linie Fachleute für ihre Fachgebiete sind. Diese Tendenz überlagert das schon länger grassierende Kommissionsunwesen, das Regierungen und Parlamente zur eigenen, nicht zuletzt moralischen Entlastung geschaffen haben.

          Nichts gegen ethischen Rat in Sachen Corona. Aber warum es gerecht sein soll, die Beschränkungen für geimpfte Bewohner von Heimen aller Art aufzuheben, für alle anderen aber nicht (wenn sie das Virus nachweislich nicht weitergeben können), erschließt sich nicht. Warum sollen Freiheitsbeschränkungen, die zum Teil massiv sind, nur für alle einheitlich zurückgenommen werden?

          Immerhin ist dem Ethikrat die Vertragsfreiheit bekannt. In der Regel kann jeder entscheiden, unter welchen Voraussetzungen er andere etwa zu Veranstaltungen zulässt. Und man denke an die schon geltende Pflicht für bestimmte Personengruppen, eine Masernimpfung nachzuweisen. Wenn im Lockdown das Verständnis für die Freiheit des Einzelnen und die Begründungspflicht für Einschränkungen verlorengeht, wenn das Verbieten als Normalfall gilt, dann ist das ein weiterer Grund, schnell aus der Krise zu finden – und unethisch ist es obendrein.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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