
Schulschließungen : Auch Bildung ist wichtig um zu überleben
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Vor Ort mit Maske: Volles Klassenzimmer eines Gymnasiums in Würzburg. Bild: dpa
Das Personal der Bildungseinrichtungen muss in die verkürzte Quarantäne einbezogen werden. Sonst kommt es wieder zu Schulschließungen.
Die Verkürzung der Quarantänefristen für die kritische Infrastruktur nach aussagekräftiger Testung ist zweifellos notwendig, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten. Bemerkenswert allerdings ist, dass immer nur Berufe der Gesundheits- und Energieversorgung sowie Polizei und Feuerwehr genannt werden, nie aber Lehrer, Erzieher und Hochschullehrer.
So richtig es ist, dass Medien und Kultur zur kritischen Infrastruktur zählen, so berechtigt ist der Appell der Kultusminister, das Personal der Bildungseinrichtungen wenigstens den Beschäftigten der kritischen Infrastruktur gleichzustellen und Quarantänezeiten zu verkürzen.
Unerledigte Aufgaben
Sonst drohen Schulschließungen. Sobald aber die Schulen geschlossen sind, muss es eine Notbetreuung für die Kinder der Eltern geben, die in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind. Wenn die Ampelregierung flächendeckende Schulschließungen also nicht nur im Infektionsschutzgesetz vermeiden will, sondern auch im Alltag der Omikron-Welle, wird sie die Quarantänefristen für Schüler und Lehrer, Hochschullehrer und Studenten, für Erzieher und Kita-Kinder verkürzen müssen. Für die Schüler und Kita-Kinder hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schon eine Verkürzung auf fünf Tage Quarantäne empfohlen.
Samstags um 9.00 Uhr
ANMELDENEinigen sich die Ministerpräsidenten am Freitag nicht darauf, das Personal der Bildungseinrichtungen der kritischen Infrastruktur gleichzustellen, werden Kinder und Jugendliche wieder die Leidtragenden der Pandemie sein. Bei der derzeit geltenden Quarantäneregelung für eine Omikron-Infektion müsste eine Klasse nach der anderen nach Hause geschickt werden, weil entweder zu viele Lehrer oder zu viele Schüler in Quarantäne sind.
Dann wäre nicht einmal die häusliche Beschulung gesichert. Sie zu verbessern, bleibt eine unerledigte Aufgabe der Kultusminister, die sich zwar über das vom Bundesverfassungsgericht verbriefte Recht auf Bildung freuen, die daraus abzuleitenden Ansprüche aber noch längst nicht erfüllt haben.