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Masken- und Testpflicht : Das sind die neuen Corona-Regeln im Herbst

Justizminister Buschmann und Gesundheitsminister Lauterbach am Mittwoch in Berlin Bild: dpa

Das Kabinett hat die Corona-Maßnahmen für Herbst und Winter beschlossen. Damit könne die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigt werden, sagt Gesundheitsminister Lauterbach.

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          Der kommende Winter hält nicht nur Schreckliches bereit, sondern auch ein hoffnungsvolles Großereignis für Sportfreunde, die Fußballweltmeisterschaft Ende November in Qatar. Daran denkt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt schon im Zusammenhang mit der weniger erfreulichen Aussicht auf die nächste Coronawelle. Im neuen Infektionsschutzgesetz, das Buschmann und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin vorstellten, habe man nicht zuletzt deshalb Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen vorgesehen, „weil es bestimmte Veranstaltungen gibt, die machen mit Maske keinen Sinn“. 

          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          So werde es während des Fußballturniers „jede Menge Public Viewings geben, wo die Leute singen und sich freuen und ihre Mannschaft anfeuern wollen“, sagte Buschmann. Auch gebe es – gerade am Regierungssitz Berlin – viele Singlepartys und überall im Land Hunderte Clubs, wo junge Leute im Herbst und Winter ausgelassen tanzten: „Wenn die eine Maske auf der Nase haben, dann macht das keinen Spaß.“ Die Alternative zu den Auflagen und Ausnahmen wäre es gewesen, derlei Vergnügungen gar nicht zu gestatten –  und das war für den Freidemokraten natürlich kein gangbarer Weg. 

          Der Kompromiss, den Buschmann und Lauterbach am Mittwoch durchs Bundeskabinett gebracht haben und der jetzt seinen parlamentarischen Weg geht, sieht vor, dass die Regierungen der Bundesländer vom 1. Oktober bis zum 7. April eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können, aber in  Einrichtungen wie Restaurants, Kultur- oder Sportstätten zwingend eine Befreiung davon zulassen müssen. Nämlich für jene, die ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können. Buschmann nannte das „ein Stück verantwortbarer Normalität“, selbst wenn eine Maskenpflicht verhängt werde.

          Mehrere Veränderungen

          Ursprünglich war vorgesehen, dass vollständige Schutzimpfungen und Genesungen, die nicht länger als drei Monate zurückliegen, wie die Tests ebenfalls als Ausnahme zur Maskenpflicht hätten akzeptiert werden müssen. Nach vielerlei Kritik, auch aus den Ländern, ist diese Muss-  aber einer Kann-Bestimmung gewichen: Nach eigenem Beschluss dürfen die Länder Impfungen und Genesungen als Ersatz fürs Testen zulassen, sind aber vom Bundesgesetz her nicht dazu verpflichtet. 

          Eine ähnliche Veränderung zum ursprünglichen Entwurf  hat es in der für ganz Deutschland geltenden Regelung gegeben, dass künftig jedermann, der Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betritt, frisch getestet sein und zusätzlich eine Maske tragen muss. Das gilt auch für die Beschäftigten, nicht aber für die Patienten und andere Betreute. Anders als zunächst gedacht, kann man als kürzlich Geimpfter oder Genesener diese Auflagen nicht umgehen. 

          Die Minister machten deutlich, dass die Auflagen für die Krankenhäuser und Heime zu den wenigen zählten, die schärfer seien als die bisherigen Vorschriften. Das liege an der hohen Infektiosität des vorherrschenden Omikron-Subtyps BA.5, der auch Geimpfte befällt, und an der besonderen Gefährdung von Alten und Schwachen. Bundesweit gilt ansonsten eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Luft- und im öffentlichen Personenfernverkehr. Neuerdings sind dort zwingend die besonders wirksamen FFP2-Masken vorgeschrieben, außer für das Personal und für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren, für die medizinische Masken ausreichen. Neu ist auch die Regelung, dass Pflegeheime Beauftragte für das Testen, Impfen und die Hygiene benennen müssen. Die Einrichtungen und die Benannten bekommen dafür eine zusätzliche Vergütung von zusammen 1000 Euro im Monat.

          Buschmann war es wichtig, herauszustreichen, dass die neuen Coronaregeln mit dem veränderten Infektionsschutzgesetz so offen und transparent wie selten zuvor zustande gekommen seien. Dafür spreche auch die jüngste Überarbeitung. Zudem behalte das Parlament das letzte Wort, diese „Reparlamentarisierung“ der Coronapolitik sei ihm immer besonders wichtig gewesen. Zur Empörung darüber, dass auf den Bundeswehrflügen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) von und nach Kanada keine Maskenpflicht galt, sagte der Minister, es wäre „politisch klug“, wenn  Zivil- und Militärflüge gleich behandelt würden.

          Lauterbach sagte zu den neuen Anstrengungen im Coronaschutz: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Dazu ließen sich die Maskenpflicht, die Impfungen und andere Schritte „angepasst“ einsetzen. Ziel aller Maßnahmen sei es, hohe Todeszahlen, schwere Verläufe, Langzeitfolgen wie Long Covid und Arbeitsausfälle zu vermeiden. 

          Buschmanns „Vorhängeschlösser“

          Wenn die Infektionen in einzelnen Regionen überhandnehmen und die kritische Infrastruktur gefährden, dürfen die Länder die Auflagen in einer zweiten Stufe per Landtagsbeschluss verschärfen – Buschmann sprach von „Vorhängeschlössern“ bei den Regeln. Dann können Teilnahmeobergrenzen in Innenräumen gelten, die   Maskenpflicht gälte ausnahmslos und  ließe sich auf Außenveranstaltungen ausweiten. Schulschließungen und Lockdowns soll es  nicht mehr geben. Eine Maskenpflicht in Schulen ist nur  zur Aufrechterhaltung des Unterrichts zulässig und in keinem Fall für Grundschüler. 

          Eine weitere Novelle Lauterbachs  sieht vor, dass  Alter, Behinderung oder Grad der Gebrechlichkeit nicht als Kriterien für eine mögliche Triage herangezogen werden dürfen, wenn im Falle von Pandemien Intensivbetten fehlen. 

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