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Corona-Maßnahmen : Bund überlässt Ländern Verantwortung für Lockerungen

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Leere Cafés im Berliner Nicolaiviertel: Die Länder sollen weitestgehend selbst über mögliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen entscheiden. Bild: dpa

Einkaufen, Schule, Sport: Die Länder sollen weitestgehend selbst über mögliche Lockerungen entscheiden. Der Bund besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder strengere Maßnahmen gelten müssen. Einige Regeln jedoch bleiben bestehen.

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          Der Bund will die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen weitgehend den Ländern überlassen. Er besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

          Die Länder sollten demnach sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt seien, steige die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. „Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden“, heißt es in der Vorlage.

          Besonders sensibel seien Lockerungen bei den Schulöffnungen, in der Gastronomie und bei den Hotels. Denn dann komme es wieder zu Reisen in Deutschland, und die Gefahr von neuen Infektionen nehme zu, so die Kanzlerin.

          Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

          So können die Ländern wieder alle Geschäfte  öffnen – ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde.

          Da man weiterhin in der Pandemie lebe, müssten aber nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft von Betrieben und mit Kunden vermieden werden. Zugleich müssten allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Maßnahmen minimiert werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen die Unternehmen dabei beraten und Kontrollen durchführen.

          Als weiterhin entscheidend wird in der Vorlage bezeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde „noch für lange Zeit“ erhalten bleiben. Mit jedem Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, „weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt“.

          Schrittweise Rückkehr in Schulen und Kinderbetreuung

          Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten „möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten“.

          Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben – etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt – sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln.

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