Friseure dürfen im März wieder öffnen Bild: dpa
Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen aber schon ab dem 1. März wieder öffnen. Wann Schulen und Kitas dran sind, müssen nun die Bundesländer selbst entscheiden. Ein Überblick über die Beschlüsse.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März verständigt. Merkel bezeichnete wegen der Gefahr durch Corona-Mutanten die Zeit bis Mitte März als „existentiell“ für die weitere Entwicklung der Pandemie in Deutschland. Nach Modellierungen werde sich in der anstehenden Phase entscheiden, ob mutierte Coronaviren die Oberhand gewinnen, sagte Merkel am Mittwoch im Anschluss an den Corona-Gipfel. Es bestehe die Gefahr einer dritten Welle, die durch die politischen Maßnahmen bekämpft werden müsse.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass Lockerungen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser Zielwert sei „neu“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wird dieser Wert erreicht, könne es eine Öffnungen geben, und zwar für den Einzelhandel (mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter), Museen und Galerien sowie für noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe, heißt es in dem Beschluss. Das Erreichen des Wertes müsse nicht erst am „Sankt Nimmerleinstag“ erfolgen, sagte Söder.
Schon zuvor dürfen Friseure wieder öffnen. Die Friseurbetriebe können demnach unter bestimmten Hygiene-Auflagen vom 1. März an wieder öffnen.
Ansonsten sei es weiterhin wichtig, so wenig wie möglich Kontakte zu haben, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“, heißt es in dem Beschluss.
Länder entscheiden über Schulöffnung, Lehrer sollen früher geimpft werden
In den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gelte weiterhin eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – seien weiterhin „zu unterlassen“.
Wann Schulen und Kitas wieder öffnen, muss nun jedes Bundesland für sich entscheiden. „Ich habe eigene Vorstellungen gehabt“, sagt Merkel, die in dieser Frage einen Dissens publik machte. In dem Bund-Länder-Beschluss heißt es, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde gebeten, sich mit der Gesundheitsministerkonferenz zu beraten, um eine Änderung der Impfordnung zu prüfen, damit Kita-Mitarbeiter und und Grundschullehrer früher geimpft werden können.