Vor neuer Bund-Länder-Runde : Apotheker und Pfleger sollen gegen Corona impfen
- -Aktualisiert am
Die Mitarbeiterin eines mobilen Impfteams bereitet eine Corona-Impfung vor. Bild: Pilar, Daniel
Im Kampf gegen Corona wollen Bund und Länder die Impfkampagne ausweiten und setzen dabei nicht mehr nur auf Ärzte. Zudem soll bald überall die 2-G-Regel gelten. Der Beschlussentwurf für die Runde am Donnerstag liegt der F.A.Z. vor.
Bund und Länder wollen es kurzfristig auch Apothekern und Pflegekräften ermöglichen, Corona-Impfungen zu verabreichen. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag hervor. Das Dokument liegt der F.A.Z. vor. Mittelfristig sollen auch Zahnmediziner hinzukommen. Bislang muss jede Impfung unter der Aufsicht eines Arztes verabreicht werden, es ist aber nicht nötig, dass der Arzt die Spritze selbst setzt.
In dem Beschlussentwurf heißt es, der Bund wolle den Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, „deutlich ausweiten“. Kurzfristig solle dies möglich werden, indem Ärzte die Aufgabe an Apotheker und Pflegefachkräfte in Altenheimen delegieren. Doch bei einem provisorischen Konstrukt soll es nicht bleiben. „Dauerhaft schaffen wir eine gesetzliche Änderung für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten“, heißt es in dem Dokument. Sollte die Änderung am Donnerstag so beschlossen werden, könnten Pfleger also nur übergangsweise impfen. Zahnärzte kämen nicht sofort, sondern erst später hinzu. Ob sich die dauerhafte Regelung auf alle Schutzimpfungen bezieht oder nur auf Covid-19-Impfungen, geht aus der Beschlussvorlage nicht hervor.
Darüber hinaus wollen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen deutlich verschärfen. Das Papier sieht eine Impfpflicht für das Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vor. Zu einer allgemeinen Impfpflicht wollen sich die Teilnehmer der Konferenz offenbar nicht positionieren, der Beschlussentwurf verweist in dieser Frage auf den Deutschen Bundestag. Dort solle über die Einführung einer Impfpflicht „zeitnah anhand von Gruppenanträgen“ entschieden werden, die sonst übliche Fraktionsdisziplin würde also nicht gelten. Eine allgemeine Impfpflicht könne von Februar an gelten, heißt es. Bis zum Jahresende soll der Deutsche Ethikrat eine Empfehlung hierzu vorlegen.
Darüber hinaus wollen Bund und Länder die 2-G-Regel bundesweit für den Zugang zu Kinos, Theatern und Restaurants verpflichtend machen. Sie sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene die Einrichtungen betreten dürfen, ein negativer Test genügt nicht. Ungeimpfte können dann auch den Einzelhandel nicht mehr nutzen - mit der Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf. Die Geschäfts müssen den Zugang kontrollieren. Ergänzend sei es möglich, eine sogenannte 2-G-Plus-Regel zu beschließen, bei der zusätzlich zum Imipf- oder Genesenen-Nachweis ein negativer aktueller Test vorgelegt werden muss.
Für Ungeimpfte sollen nach dem Willen von Bund und Ländern bald noch strengere Einschränkungen gelten. Ihnen sind gemäß der Beschlussvorlage nur noch private Zusammenkünfte mit zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt - das gilt sowohl im privaten Raum wie in der Öffentlichkeit. Kinder bis 14 Jahre sollen dabei nicht mitzählen. Auch sollen Großveranstaltungen „deutlich eingeschränkt“ werden. Unklar ist aber noch, in welchem Umfang sie begrenzt werden sollen. Diskutiert wird, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch bis zu einer Zahl von 1500, 2000 oder 2500 Personen zuzulassen. Bei Veranstaltungen im Freien, darunter Fußballspielen, könnte die Höchstzahl auf 10.000 Teilnehmer begrenzt werden.
Eine Inzidenz von 350 könnte eine neue Grenze werden
Bund und Länder wollen Clubs und Diskotheken in Gebieten mit einer hohen Inzidenz schließen. „Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich jetzt schon möglich“, heißt es in dem Papier. Umstritten ist noch, wo die Grenze festgelegt wird. Diskutiert wird, Clubs überall dort zu schließen, wo die Corona-Inzidenz über 350 liegt. Damit müssten die Einrichtungen in mindestens der Hälfte aller Städte und Gemeinden geschlossen werden, bundesweit lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 442,9. In Schulen soll eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten.
Schließlich wollen Bund und Länder den Bundestag auffordern, das Infektionsschutzgesetz um „weitere Regelungen“ zu ergänzen, die in Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 350 Fällen pro 100.000 Einwohnern gelten sollen. Über die Details dieser Aufforderung bestand am Mittwochabend offenbar noch kein Konsens. In Bundeskanzleramt sollen sowohl der bereits angekündigte Bund-Länder-Krisenstab sowie ein „wissenschaftliches Expertengremium“ eingerichtet werden.