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Impfpflicht ab 60? : Das sind die Vorschläge zur Corona-Impfpflicht

Kommt die Impfpflicht ab 60? Der Arzt eines mobilen Impfteams impft eine Frau im Seniorenzentrum „Melanchthonhaus“ Bild: Lucas Bäuml

An diesem Donnerstag will der Bundestag über die Impfpflicht entscheiden. Die Abgeordneten haben die Wahl zwischen einem Gesetzentwurf und drei Anträgen – die Vorschläge unterscheiden sich teils deutlich.

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          Kommt die Corona-Impfpflicht – und wenn ja, für wen? Um diese Frage geht es an diesem Donnerstag im Bundestag. Die Abstimmung über die mögliche Einführung einer Impfpflicht war als Gewissensentscheidung angekündigt worden, losgelöst von der sonst üblichen Fraktionsdisziplin. Trotzdem wurden in den vergangenen Tagen die Mahnungen laut, es solle bei der Abstimmung nicht um Parteipolitik gehen. Die Abgeordneten haben die Wahl zwischen einem Gesetzentwurf und drei Anträgen. Ob einer von ihnen eine Mehrheit bekommt, war bis kurz vor Beginn der Debatte unklar.

          Kim Björn Becker
          Redakteur in der Politik.

          Der Kompromiss: Impfpflicht zunächst ab 60

          Der Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ hat die größten Chancen. Er sieht laut dem jüngsten Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses eine Impfpflicht von 60 Jahren an vor, die zum 15. Oktober greift. Bis dahin müssen alle Älteren nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Sollte die Impfquote durch die Einführung der Pflicht rasch steigen, soll der Bundestag die Impfpflicht im Juni aussetzen können. Im Herbst soll das Parlament dann entscheiden, „ob zusätzlich die Aktivierung der Impfnachweispflicht für Altersgruppen ab 18 Jahren greifen soll“, wie es in einer Erklärung heißt.

          Initiatoren des Kompromisses sind der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese und der Gesundheitspolitiker der Grünen, Janosch Dahmen. Beide hatten zunächst die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Erwachsenen angestrebt. Dieser Entwurf wurde bislang von 237 Abgeordneten unterstützt, im Bundestag gab es zuletzt aber keine absehbare Mehrheit für ihn. Er sah eine Impfpflicht für alle Erwachsenen vor, der entsprechende Nachweis musste vom 1. Oktober an vorlegt werden. Von der Impfpflicht ausgenommen waren Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sowie Schwangere im ersten Trimenon – beide Ausnahmen musste ein Arzt attestieren. Die Regelung sollte alle drei Monate überprüft werden, die Impfpflicht bis Ende des kommenden Jahres befristet werden. Wer von Oktober an keine Impfung nachwies, konnte mit einem Zwangsgeld belegt werden, es liegt bei bis zu 25.000 Euro. Die Möglichkeit, dass ein Impfverweigerer in Haft kommt, war ausgeschlossen.

          Die zweite Gruppe, die den Kompromiss mitträgt, ist eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann. Sie hatte zunächst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine mögliche Impfpflicht nur für Personen von 50 Jahren an vorsah. Sie sollte greifen, wenn die Impfquote von derzeit knapp 76 Prozent über den Sommer nicht auf andere Weise steigt. 45 Abgeordnete der Ampelfraktionen unterstützen den Gesetzentwurf zuletzt. Er sah vor, dass die Impfkampagne zunächst abermals ausgeweitet wird, die Krankenkassen sollten ihre Versicherten über „Beratungs- und Impfmöglichkeiten" informieren. Bis zum 15. September musste jeder Bürger über 18 Jahre – es galten dieselben medizinischen Ausnahmen wie im ersten Gesetzentwurf – entweder einen Impfnachweis vorzeigen oder nachweisen können, dass er oder sie eine ärztliche Impfberatung in Anspruch genommen hat. Sollte die Impfquote so nicht hinreichend steigen, sollte der Bundestag "rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle" eine Impfpflicht für Personen von 50 Jahren an beschließen. Genaue Kriterien nannte der Entwurf nicht.

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