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Debatte im Bundestag : Die Pläne zur Impfpflicht im Überblick

Eine Person wird im Impfzentrum Tegel von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. Bild: dpa

Am Mittwoch debattiert der Bundestag über eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Wir beschreiben die drei Vorstöße aus den Ampel-Fraktionen und nennen die wichtigsten Argumente.

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          Der Bundestag debattiert ab 15 Uhr erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Ihre Befürworter sehen darin eine nötige Maßnahme, um die Corona-Pandemie zu überwinden. Die Gegner bezweifeln die Notwendigkeit einer solchen Pflicht und verweisen auf viele offene Fragen zur Fortentwicklung der Pandemie.

          Susanne Kusicke
          Redakteurin der Politik.

          Mindestens vier Gruppenanträge dürften nach der Orientierungsdebatte in den Bundestag eingebracht werden. Genau genommen handelt es sich dabei um Vorschläge, die anschließend in den Ministerien zu einem Gesetzesentwurf verarbeitet werden sollen.

          In der Orientierungsdebatte wird laut Planung Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Wort ergreifen, Bundeskanzler Olaf Scholz dagegen nicht. SPD, Grüne und FDP hatten vereinbart, dass die Abgeordneten in freier Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben beraten und entscheiden sollen.

          Unter den 69,4 Millionen Erwachsenen in Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) etwa 15 Prozent nicht geimpft, manche von ihnen aus medizinischen Gründen.

          Impfpflicht für alle Erwachsenen

          Parlamentarier aller drei Regierungsfraktionen bereiten diesen Antrag vor. Als ihr Wortführer trat der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese auf. Daneben waren der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr maßgeblich beteiligt. Die Maßnahme zielt nach ihren Angaben auf den nächsten Herbst und Winter. Ziel sei es, „vorbeugend in eine endemische Lage zu kommen, die dazu führt, dass das Virus für uns beherrschbar ist“, so Wiese. Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatten sich für eine Lösung ausgesprochen, die in etwa diesem Gruppenantrag entspricht.

          Was der Antrag vorsieht: Drei Impfungen für alle ab 18 Jahren, bei denen keine Kontraindikationen vorliegen. Ausnahmen sollen von einem Amtsarzt bestätigt werden müssen. Eine weitere Boosterimpfung für Vorerkrankte oder Ältere („vierte Impfung“) soll freiwillig bleiben.

          Befristung: Wiese nennt eine mögliche Befristung von ein bis zwei Jahren, da dann voraussichtlich eine hohe Grundimmunisierung erreicht sei. Details sollten in der Orientierungsdebatte und mit Rat von Experten geklärt werden. Als Übergangsfrist für Ungeimpfte schlägt er drei Monate vor, in denen die drei Impfungen vorgenommen werden können.

          Sanktionen: Erwogen wird ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich. Wird dies nicht gezahlt, komme auch ein Zwangsgeld in Betracht. Dessen Höhe soll an die persönlichen Lebensverhältnisse angepasst werden.

          Wie die Bürger informiert werden sollen: Per Anschreiben über die Krankenkassen oder über die Kommunen. Die Einrichtung eines Impfregisters dauerte nach Einschätzung dieser Antragsgruppe zu lange.

          Ü-50-Impfpflicht

          Parlamentarier um den FDP-Obmann im Gesundheitsausschuss, Andrew Ullmann, werben für diese Lösung; Ullmann ist Professor für Infektiologie an der Universität Würzburg und Facharzt für Innere Medizin. Das Hauptargument dieser Gruppe: Wer jünger als 50 Jahre ist und nicht vorerkrankt, belaste die Krankenhäuser nur wenig. Auf diesen Umstand hat auch der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hingewiesen. Ziel ist es, Falschinformationen zum Impfen zu begegnen und die Menschen, die Sorgen und Ängste haben, aufzuklären. Dadurch soll die Impfquote dann freiwillig gesteigert und eine Überforderung des Gesundheitssystems vermieden werden.

          Was der Antrag vorsieht: Zunächst ein verpflichtendes, professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften mit einem Arzt in einem Impfzentrum. Ullmann schätzt, dass 30 Prozent der Ungeimpften die Impfung nicht vollständig ablehnen und ihre Meinung ändern könnten. Danach sollen sich die Betroffenen freiwillig impfen lassen können. Wenn trotzdem nach einer gewissen Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht wird, greift eine Impfpflicht ab 50 Jahren.

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