
Corona-Impfpflicht : Freiheit ist kein Privileg
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Impfpflicht ja oder nein? Bild: dpa
Wenn sich die meisten frei wie verantwortlich verhalten – und der Staat ohne Ruckeln für ausreichenden Schutz sorgt, stellt sich die Frage einer Pflicht nicht.
Impfpflicht? Der Begriff ist missverständlich. Niemand wird mit Gewalt geimpft. Die körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Und es geht hier auch nicht nur um einen „Pieks“, sondern um die Verfügung über das eigene Wohlbefinden, das eigene Leben – das eben nicht in der Hand von Ärzten liegen soll. Auch jede objektiv vernünftige Heilbehandlung bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Daran ist auch in einer Pandemie nicht zu rütteln, wenngleich auch klar ist, dass zum Wohle aller im Angesicht einer großen Gefahr Beschränkungen hingenommen werden müssen.
Dazu kann gehören, dass bestimmte Aktivitäten vom Vorliegen gesundheitlicher Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Es ist nicht zu beanstanden und nichts Neues, dass etwa für den Besuch einer Kindertagesstätte oder eine Fernreise Nachweise gefordert werden. Doch sollen niemandem ohne Impfschutz wesentliche Rechte abgesprochen werden. Es gibt aber auch Berufe, die buchstäblich an vorderster Front auch in der Pandemie stehen – und die besondere Gefahren durch ihren Beruf tragen müssen. Soldaten, aber auch Polizisten und Feuerwehrleute müssen gesetzlich noch ganz andere Dinge dulden als eine zugelassene Impfung.
Schließlich führt das Wort von den „Privilegien“ für Geimpfte in die Irre. Wer eine Gefahr für andere darstellt, hat auch sonst keinen Anspruch auf Zugang zu bestimmten Einrichtungen. Genauso wie man mit guten Gründen den Besuch von Geschäften, Theatern oder Fußballspielen von einem negativen Corona-Schnelltest abhängig machen könnte, so ist das für eine Impfung denkbar – die freilich einen schweren Eingriff darstellt. Die Pandemie hat nichts daran geändert, dass jeder seine unveräußerlichen Menschenrechte innehat. Sie müssen zum Teil nur hinter anderen Grundrechten und Werten von Verfassungsrang zurücktreten – solange die Lage das erfordert.
Wenn sich die Menschen in ausreichender Zahl frei wie verantwortlich verhalten – und der Staat ohne Ruckeln für genügend Schutz sorgt, um der Freiheit Raum zu lassen, stellt sich die Frage einer Pflicht ohnehin nicht.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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