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Vorlage für Corona-Gipfel : Kanzleramt will Lockdown bis Mitte Februar

  • Aktualisiert am

München: In Bayern gilt bereits eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr. Bild: dpa

Geht es nach Bundeskanzlerin Merkel, werden die Corona-Maßnahmen heute verlängert und verschärft. Eine Vorlage für die Beratungen listet ihre Wünsche auf, darunter eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und Ausgangsbeschränkungen für weite Teile des Landes. Manche Punkte sind strittig.

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          Der Bund will den derzeitigen Corona-Lockdown bis zum 15. Februar verlängern und die Schutzmaßnahmen teils noch verschärfen. Eine Beschlussvorlage des Bundeskanzleramts für die Bund-Länder-Beratungen am Dienstagnachmittag sieht unter anderem eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Nahverkehr und in Geschäften vor. Ausgangsbeschränkungen und eine Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort sollen auf weite Teile Deutschlands ausgedehnt werden. Das Dokument vom Montagabend ist inzwischen durch einen neuen Entwurf mit Stand von 12.40 Uhr am Dienstag ersetzt worden. Darin sind einige Punkte in eckige Klammern gesetzt worden. Das bedeutet, dass diese Passage strittig ist. Beide Dokumente liegen der F.A.Z. vor.

          Die Ministerpräsidenten der Bundesländer müssten am Nachmittag noch zustimmen. Offenbar gibt es jedoch noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten über die geforderten Maßnahmen. Vor allem SPD-geführte Länder meldeten eine Reihe von Änderungswünschen an.

          Im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften soll nach dem Willen des Kanzleramts eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gelten. „Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen“, heißt es in der ersten Vorlage, die vom Montagabend datiert. Alltagsmasken aus Stoff hätten aber eine schlechtere Wirkung als medizinische Masken. Damit sind sowohl einfache OP-Masken als auch deutlich teurere FFP2-Masken gemeint. In Bayern gilt bereits eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.

          Schulen sollen frühestens Mitte Februar öffnen

          Der Bund will zudem Unternehmen verpflichten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich ein Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende Verordnung erlassen, heißt es in der Vorlage.

          Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren. Ziel sei es, „dass das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigt“. Damit soll es Fahrgästen wieder ermöglicht werden, mehr Abstand halten zu können. Arbeitgeber sollen auch flexible Arbeitszeiten ermöglichen, um den Strom von Berufspendlern zu entzerren.

          In Kitas und Schulen soll es bei den bisherigen Einschränkungen bleiben: „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“ Für Abschlussklassen könnten „gesonderte Regelungen“ gelten. Das Kanzleramt plädiert dafür, dass Schulen grundsätzlich erst nach dem 15. Februar geöffnet werden. Der gesamte Absatz steht in eckigen Klammern und gilt damit als umstritten.

          Die Bürger werden in der Vorlage dazu aufgerufen, „auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Private Zusammenkünfte seien „weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“. Diese schon bestehende Regel wurde jedoch von den Bundesländern bisher unterschiedlich umgesetzt.

          Weitere Kontaktverschärfungen im privaten Bereich fordert das Kanzleramt in der Vorlage nicht. Allerdings sollen die Länder ihre Regelungen für Corona-Hotspots, die bislang ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gelten, nun auch auf Gegenden mit einer Inzidenz über 50 ausgeweitet werden. Auch diese Passage steht im zweiten Entwurf in eckigen Klammern. Dort heißt es nun etwas sperrig: „In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 solange und so umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, dass eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.“

          Von solchen Ausgangssperren sowie der Einschränkung des Bewegungsradius auf höchstens 15 Kilometer um den Wohnort wären dann weite Teile Deutschlands betroffen. Nur 14 von 294 Landkreisen weisen derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 auf.

          In der Vorlage verweist der Bund auf erwartbare Verbesserungen durch die Corona-Impfungen. „Zum Beginn des Jahres 2021 ist die Corona-Pandemie von großer Hoffnung geprägt“, heißt es in der Einleitung. „Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen, der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem Jahr überwunden werden kann.“ Eine neue Arbeitsgruppe soll mögliche Öffnungsschritte vorbereiten für den Fall, dass die Inzidenz unter 50 sinkt.

          „Solange wir auf einem mittleren bis hohen Infektionsniveau verharren, entsteht jedoch kein Raum für Lockerungen. Und wenn die Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist sogar eine weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich.“

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