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Corona-Demonstration : Das Recht auf Versammlung ist kein Putzmittel

Diese Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ zog am 1. August nach Polizeiangaben rund 20.000 Menschen an. Bild: dpa

Man kann Corona-Demos verbieten, wenn sie gefährlich sind. Doch der Berliner Innensenator hält offenbar das Versammlungsrecht für ein politisches Putzmittel.

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          Zum Glück steht die Versammlungsfreiheit so hoch im Kurs – jedenfalls hierzulande. Gerade gegen die Corona-Maßnahmen konnte jeder stets jede Meinung äußern. Wobei es auch nicht überraschend ist, wenn Freizeit-Virologen oder Orthopäden in Medien mit Anspruch nicht denselben Raum erhalten wie Fachleute im engeren Sinn. Der öffentliche Raum war nie für bestimmte Meinungen gesperrt – wobei es zweifellos wichtig war, dass das Bundesverfassungsgericht frühzeitig hervorgehoben hat, dass Versammlungen stets möglich sein müssen, gegebenenfalls unter Auflagen.

          Wenn allerdings eine Demonstration unfriedlich wird, Auflagen großzügig missachtet werden und diese selbst zum Gefahrenherd wird, muss sie – als letztes Mittel – aufgelöst werden. Sie kann auch von vornherein verboten werden, wenn klar damit zu rechnen ist, dass die Versammlung, etwa aufgrund von Erfahrungen, sich nicht im Rahmen des Rechts bewegen wird. Hier ist freilich mit Blick auf das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit eine gute Begründung vonnöten.

          Es gab schon massenweise Rechtsverstöße bei Aufzügen gegen die Corona-Politik; einige wurden aufgelöst. Der Berliner Innensenator Geisel allerdings hält offenbar das Versammlungsrecht für ein politisches Putzmittel, wenn er verhindern will, dass „Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird“. Doch was auch immer (für ein Campingplatz) Berlin ist: Es muss frei sein. Das wusste schon Kennedy.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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