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Corona auf Veranstaltungen : Wer Feste feiert, muss auch haften

Ein Hochzeitsdienstleister wirbt. Bild: dpa

Es ist sinnlos, dass Gäste ihre Daten hinterlassen, wenn daraus im Ernstfall nichts folgt. Veranstalter hafteten stets für Gefahren. Heute erst recht.

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          Manche Entwicklung der Corona-Neuinfektionen ist erschreckend. Bei mancher „Explosion“ fragt man sich allerdings auch, ob eine ganze Großstadt oder Region für einen sehr begrenzten Ausbruch gleichsam in Haftung genommen werden kann. So wichtig Grenzwerte sind, so bedeutsam ist es, die lokalen Herde einzudämmen und Infektionsketten zurückzuverfolgen. Hier kommt privaten Feiern offenbar eine besondere Bedeutung zu. Sie sind schwer zu kontrollieren – weil schließlich privat – und mussten bisher weitgehend auch nicht angemeldet werden. Das ist auch richtig, soweit die Pandemie das zulässt, und entspricht der Pflicht des Staates, nur möglichst schonend in Grundrechte der Bürger einzugreifen.

          Wenn es aber nicht anders geht, müssen private Veranstalter unmittelbar zur Verantwortung gezogen werden. Mit allem Recht sind schon Bußgelder verhängt worden, wenn die erlaubte Teilnehmerzahl überschritten wurde. Zudem trägt, gerade bei Familienfeiern, bei denen doch ein ungefährer Überblick über die Gäste bestehen sollte, der Einladende auch eine Verantwortung dafür, dass ein Infektionsgeschehen zurückverfolgt werden kann.

          Es ist sinnlos, auch von Gastwirten und Hoteliers zu verlangen, dass Gäste ihre Daten hinterlassen, wenn daraus im Ernstfall nichts folgt. Veranstalter trugen immer schon eine Verantwortung für etwaige Gefahren. Das gilt heute erst recht.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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