
Kinderrechte ins Grundgesetz? : Eine kräftige Prise DDR
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Christine Lambrecht im Bundestag Bild: dpa
Justizministerin Lambrecht will die Verfassung ändern, um Kinderrechte sichtbarer zu machen. Die Gefahr besteht, dass sich der Staat eher zuständig fühlt, das Kindeswohl zu definieren – auf Kosten der Eltern.
Wenn angeblich alles beim alten bleiben soll – warum dann eine Verfassungsänderung? Das Kindeswohl war schon bisher vom Staat bei allen seinen Entscheidungen zu beachten. Wenn Kinderrechte nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nur besser sichtbar gemacht werden sollen, so bleibt die Frage, was man sich davon erhofft – und was das den Kindern bringt.
So könnte sich künftig eher der Staat zuständig fühlen, das Wohl der Kinder zu definieren – und gegebenenfalls einzuschreiten. Wenn das Elternrecht und die Verantwortung der Eltern angeblich künftig nicht eingeschränkt, sondern unverändert übernommen werden, dann macht auch das hellhörig. Und wie soll der Anspruch auf rechtliches Gehör, den jedes Kind bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, bald haben soll, in der Praxis verwirklicht werden? Zum Beispiel bei einer Impfpflicht für Masern?
Verantwortungsvolle Eltern haben ihre Kinder stets – altersgerecht – an Entscheidungen beteiligt, die diese betreffen. Und nicht nur diese. Will nun der Staat die Kinder gegen die Eltern ausspielen? Die große Koalition, zu der ja nicht nur die SPD gehört, sollte sich davor hüten, unter dem Banner des Kindeswohl dem Grundgesetz eine kräftige Prise DDR beizugeben.