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Berliner Hochschulgesetz : CDU und FDP wollen klagen

Humboldt-Universität in Berlin Bild: Picture Alliance

Die Regelung des Landes, wonach Postdoktoranden dauerhaft beschäftigt werden müssen, hat die Berliner Universitäten gehemmt. Bei einer Anhörung üben Fachleute Kritik.

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          Nach dem Rücktritt der Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), Sabine Kunst, hat am Wochenende auch der Vizepräsident der HU Ludwig Kronthaler sein Amt zur Verfügung gestellt. Beide begründeten ihren Rückzug mit dem Protest gegen eine Bestimmung des Berliner Hochschulgesetzes, wonach grundsätzlich Dauerstellen für Postdoktoranden geschaffen werden müssen, die sich für eine Professur qualifizieren. Seit 25 Jahren habe er sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wissenschaft eingesetzt, an der „Umsetzung von Verschlechterungen will ich mich jetzt nicht beteiligen müssen“, sagte Kronthaler. Die neu gewählte Präsidentin der HU, Julia von Blumenthal, bedauerte Kronthalers Weggang.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

          Die Entfristung der Postdoktoranden habe beim Exzellenzverbund der Berlin University Alliance so große Verunsicherung geschaffen, dass derzeit Dutzende Personalstellen nicht mehr besetzt werden könnten. „Über Monate wurde der Wissenschaftsbetrieb in Berlin lahmgelegt“, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Adrian Grasse. Gemeinsam mit der FDP hatte die CDU ein Normenkontrollverfahren angestrengt, das nach Ostern eingeleitet werden soll. Denn das Gesetz sei nicht verfassungskonform, die Gesetzgebungskompetenz liege beim Bund, der mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz von seinem Recht bereits Gebrauch gemacht habe. Der Prozessbevollmächtigte ist der Rechtswissenschaftler Matthias Ruffert, der an der HU lehrt.

          Auf Initiative der CDU-Fraktion hat am Montag eine Anhörung des Wissenschaftsausschusses stattgefunden, bei der auch der Kölner Rechtswissenschaftler Christian von Coelln die Berliner Regelung als „nichtig“ bezeichnete. Er erinnerte an jüngste Verfassungsgerichtsurteile, in denen eine prinzipielle Fluktuation wissenschaftlicher Mitarbeiter als Bestandteil von Wissenschaftsfreiheit erklärt wurde. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Peter-André Alt, forderte einen sinnvollen Rahmen des Gesetzgebers, der dann durch Hochschulverträge ausgestaltet werden müsse. Alt sagte, sogenannten Postdocs müsse ehrlich gesagt werden, welche Chancen sie hätten. Einen dreijährigen Eingangsvertrag für Postdocs hält er für sinnvoll. Danach seien der Ausstieg möglich, ein Postdoc-Tenure-Modell oder eine Tenure-Track-Professur.

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