Rund 1200 Fälle : Auch Menschen mit unklarer Identität profitieren vom Chancen-Aufenthaltsrecht
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Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll dauerhafte Duldungen in bestimmten Fällen unnötig machen. Bild: Wolfgang Kumm/dpa
Eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Recht soll nicht bekommen, wer seine Identität verschleiert. Nun ist der Union bei einem Blick in die Statistik aufgefallen, dass das bei einigen der zuvor nur Geduldeten doch der Fall sein könnte.
Vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht haben in den ersten Monaten nach seiner Einführung auch rund 1200 Ausländer profitiert, die zuvor wegen ungeklärter Identität geduldet in Deutschland gelebt hatten.
Wie die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Throm (CDU) mitteilte, waren zum Stichtag 30. Juni im Ausländerzentralregister insgesamt 17.788 Menschen erfasst, denen das zum Jahreswechsel eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Unter ihnen waren 1277 Menschen, die vorher mit einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ registriert waren. Das entspricht einem Anteil von rund sieben Prozent.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.
Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es gibt Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten.
Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.
Am Ende der 18 Monate soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise dass er „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“.
Die Union hatte sich im Bundestag gegen das Chancen-Aufenthaltsrecht ausgesprochen. Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, kritisiert: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel belohnt diejenigen, die sich jahrelang massiv rechtswidrig in Deutschland verhalten.“ Dies seien Menschen, „die sich hier verbotenerweise aufhalten, also längst in ihre Heimat zurückkehren mussten“. Er fügte hinzu: „Und von denen wir nicht wissen, wer sie eigentlich sind, weil sie bewusst ihre Identität verbergen.“