Bayerisches Gutachten : Sind die Cannabis-Pläne der Ampel rechtswidrig?
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Der Mitarbeiter einer israelischen Cannabis-Farm plaziert am 28. Februar 2023 einen Setzling zwischen anderen. Bild: EPA
Die bayerische Staatsregierung ist gegen eine Cannabis-Legalisierung. Nun hat sie ein Gutachten zu den Plänen der Ampel beauftragt. Das untermauert ihre Haltung.
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat am Mittwoch ein umfassendes Gutachten vorgestellt, wonach die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis sowohl gegen Völkerrecht als auch gegen Europarecht verstößt. Wie der Rechtsprofessor Bernhard Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg darin ausführt, widerspreche die geplante Legalisierung den UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.
Davon ausgenommen sei lediglich der Gebrauch von Cannabis zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken „in einem engen Sinne“. Alle anderen Umgangsformen, insbesondere der Anbau, der Handel, der Import und Export, der Verkauf und Kauf, der Besitz und der Konsum von Cannabis, seien „nach den klaren und unmissverständlichen Vorgaben der UN-Übereinkommen zu verbieten“.
Erwerb und Besitz von „Genusscannabis“ soll straffrei werden
Wegener hat das Gutachten im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums erstellt. Darin heißt es, dass „der von einer Minderheit in der Literatur als Weg zur umfassenden Cannabis-Legalisierung bezeichnete ‚Verfassungsvorbehalt‘“ die geplante Cannabis-Legalisierung nicht erlaube. Er beziehe sich „allein auf die Möglichkeit einer Entkriminalisierung des persönlichen Konsums und der zu seinem Zweck dienenden unmittelbaren Vorbereitungshandlungen“.
Die Schaffung „eines umfassenden Systems staatlich organisierter oder lizenzierter Bereitstellung von Cannabis“ sei damit nicht vereinbar. Auch EU-Recht stehe dem entgegen. Unzulässig seien insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken.
Die einzelnen Elemente der geplanten Legalisierung hat die Bundesregierung bisher nur in einem Eckpunktepapier skizziert. Danach sollen Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) künftig nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Cannabis sollen innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden.
Der Erwerb und der Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum straffrei werden. Privater Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt werden. Damit, so Wegener, habe sich die Bundesregierung bewusst für eine auch im internationalen Vergleich besonders weitgehende Cannabis-Legalisierung entschieden. In der EU sei es die mit deutlichem Abstand umfangreichste und weitgehendste.
FDP: Holetschek ist auf dem Holzweg
Minister Holetschek warnte vor einem Vertragsverletzungsverfahren, sollte EU-Recht gebrochen werden. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne „sofort fallen zu lassen und sich stattdessen mit aller Kraft den wichtigen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems zu widmen: Krankenhausreform, Pflegereform, Fachkräftemangel, Digitalisierung – um nur einige davon zu nennen.“
Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, warf Holetschek vor, mit „seinem Anti-Cannabis-Feldzug“ auf dem „Holzweg“ zu sein. Sie bezeichnete das Rechtsgutachten als „tendenziös“, ohne dies jedoch näher zu begründen. Sie gab sich aber sicher, dass, wenn der erste Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorliege, sich zeigen werde, „wie die kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken rechtssicher umgesetzt werden kann“.