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Gesundheitsministerium : Besitz von 20 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein

Eine Cannabis-Pflanze in Marokko Bild: AFP

Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung schreiten voran. Der Verkauf soll in Apotheken und Fachgeschäften stattfinden.

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          In Deutschland könnte Cannabis künftig als Genussmittel zugelassen und über Apotheken und lizensierte Fachgeschäfte frei an Erwachsene verkauft werden. Mit einem entsprechenden Eckpunktepapier will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung nachkommen. Es gehe darum, Cannabis so zu legalisieren, dass die bisherigen negativen medizinische Folgen eingeschränkt würden, hieß es am Mittwoch aus dem Gesundheitsministerium.

          Christian Geinitz
          Wirtschaftskorrespondent in Berlin

          Die Pläne zielten auf eine „große Lösung“ ab, die nicht nur den Eigenanbau, sondern auch Beschaffung und Verkauf umfasse. Insbesondere der Handel müsse sicherer und kontrollierbarer werden, den Kinder- und Jugendschutz gelte es besser zu wahren.

          Zugleich will man laut Koalitionsvertrag bei der Alkohol- und Nikotinprävention auf verstärkte Aufklärung setzen. Verschärft werden sollen auch die Werberegeln für Alkohol und Nikotin. Das zu entwerfende Gesetz soll eine Evaluierung nach vier Jahren vorsehen, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Legalisierung zu bewerten.

          Kauf und Besitz von 20 Gramm

          Lauterbachs Haus stellte klar, dass ein am Mittwoch kursierendes Papier noch nicht das Eckpunktepapier sei. Dieses werde mit sechs anderen Ministerien erarbeitet, darunter das Agrar-, Innen- und das Justizressort. Dem Vernehmen nach sehen die ersten Vorschläge vor, dass der Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis für Erwachsene grundsätzlich straffrei bleibt. Werden Minderjährige damit erwischt, entgehen sie einer Strafe, doch wird das Rauschmittel eingezogen, und die Jugendlichen können zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden.

          Entscheidend ist zudem der Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC in dem Produkt: Er darf nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtmenge überschreiten. Da man weiß, dass junge Erwachsene Hirnschädigungen erleiden können, dürfen sie den Entwürfen zufolge im Alter bis 21 Jahren nur Cannabis mit bis zu 10 Prozent THC erwerben.

          Synthetisch hergestellte so genannte Cannabinoiden sollen nicht angeboten werden dürfen. Auch will man keine Verkaufsstätten nahe von Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zulassen. Offen bleibt, was mit dort schon vorhandenen Apotheken geschieht. Cannabis-Werbung ist nicht vorgesehen, auch der Handel ohne Lizenz, etwa auf der Straße, bleibt verboten. Vorgesehen ist nur der heimische Anbau.

          Lauterbach will das Eckpunktepapier frühestens in zwei Wochen ins Kabinett geben. Dann soll es in Brüssel und Straßburg geprüft werden. Nur wenn das Konzept europarechtlich hält, wird es einen Gesetzentwurf geben. Gewerbliche Cannabis-Anbieter begrüßten Lauterbachs Vorstoß. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hingegen sieht darin „eine weitere Verharmlosung der Risiken.“

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