Bundeswehr : Teilzeit-Krieger
- -Aktualisiert am
Nicht im Gleichschritt: Soldat und Familie Bild: ddp images/Lennart Preiss
Die Vereinbarkeit von Familie und Soldatenberuf ist keine neue Forderung. Schon Thomas de Maizière brachte eine entsprechende Reform inklusive Handbuch auf den Weg. An der Umsetzung scheint es aber zu mangeln.
Hier hat mal eine Ministerin die Unterstützung „der Bundesregierung“. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nicht nur den Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan – wie schon ihre letzten Vorgänger – als Krieg bezeichnet. Nein, sie will den Beruf des Kriegers auch anziehender machen: Die Bundeswehr soll ein familienfreundliches Unternehmen werden.
Wer kann etwas dagegen sagen? Für den Bundeswehrverband ist es „höchste Zeit, dass der Mensch in den Fokus gerät“. Die Ministerin müsse die von ihr geschürten Erwartungen nun aber auch erfüllen. Das Ministerium hob am Montag hervor, die neuen Pläne sollten ohne zusätzliche Kosten für den Steuerzahler verwirklicht werden: „Wir müssen das innerhalb des bestehenden Etatansatzes schaffen.“ Ziel der Reform sei es, die Zufriedenheit in der Truppe zu erhöhen. „In der Wirtschaft ist das schon lange erkannt, dass zufriedene motivierte Mitarbeiter einen Benefit bringen“, äußerte ein Sprecher.
Teilzeit nur unter der üblichen Einschränkung
Doch auch so mancher Soldat und Beamter fragte sich, was denn eigentlich neu sei an den Plänen. Immerhin hatte schon von der Leyens Vorgänger Thomas de Maizière eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Soldatenberuf als Ziel seiner Bundeswehrreform ausgegeben – die noch nicht abgeschlossen ist. Ein zentraler Punkt ist die Vereinbarkeit von Dienst und Familie; dazu gibt es auch ein Handbuch. So wünschte sich de Maizière bessere Kinderbetreuung und mehr Frauen für die Bundeswehr – ihr Anteil liegt zurzeit bei knapp zehn Prozent.
Und Teilzeit? Schon jetzt kann nach dem Soldatengesetz jedem Berufs- oder Zeitsoldaten grundsätzlich nach vier Dienstjahren auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden – und zwar im Umfang von mindestens der Hälfte der „Rahmendienstzeit“ sowie längstens für zwölf Jahre –, wenn der Soldat mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt. All das jedoch nur unter der üblichen Einschränkung, „soweit wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen“.
Mit Abstrichen ist auch die Elternzeit bereits genehmigt
Auch Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen genommen werden. Laut Gesetz ist die Ablehnung solcher Anträge im Einzelnen zu begründen. Einem Antrag darf ferner nur entsprochen werden, wenn der Soldat sich verpflichtet, während des Bewilligungszeitraumes Nebentätigkeiten nur in dem Umfang einzugehen, in dem den in Vollzeit beschäftigten Soldaten die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist.
Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung kann beschränkt, der Umfang der Arbeitszeit erhöht oder deren Bewilligung widerrufen werden, soweit zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Der zuständige Vorgesetzte soll ferner „den Übergang zur Vollzeitbeschäftigung zulassen, wenn dem Soldaten die Teilzeitbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen“. Die Bundeswehr kann auch bestimmte Verwendungen oder Truppenteile festlegen, für die Teilzeitbeschäftigung nicht in Frage kommt.
Es fehle an einer „tatsächlich gelebten Familienfreundlichkeit“
Hier geht es um Ermessensentscheidungen der Vorgesetzten. Diese sollen nun also noch mehr für familiäre Belange sensibilisiert werden. Das ist offenbar nötig. So berichtete der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus (FDP) von einem Lehrgangsteilnehmer, dem es verwehrt worden sei, zur Geburt seines Kindes zu fahren. Der Wehrbeauftragte beklagte, es fehle an einer „tatsächlich gelebten Familienfreundlichkeit“. Er nannte in seinem letzten Bericht den Fall eines Soldaten, der seine zu 80 Prozent schwerbehinderte Großmutter pflegen wollte und dafür seine Versetzung beantragt hatte – das sei „lachhaft“, bekam er zu hören.