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Diskurs ist unverzichtbar : „Ein Populist ist ein Gegner der Demokratie“

  • -Aktualisiert am

Anhänger der populistischen Pegida-Bewegung demonstrieren mit der Parole „Wir sind das Volk“. Bild: dpa

Populisten nehmen für sich in Anspruch, den wahren Willen des Volkes erkannt zu haben. Es gibt aber weder ein homogenes Volk, noch die absolute Wahrheit. Zwei Wege sind hilfreich als Rezept gegen Populismus. Ein Gastbeitrag.

          13 Min.

          Populismus ist das politische Schlagwort der Stunde. Allein in diesem Jahr sind bereits an die dreißig Bücher zu diesem Thema erschienen. Auch die Anzahl der Aufsätze und Zeitungsartikel ist längst unüberschaubar geworden. Dabei wird der Populismus nicht nur fleißig analysiert und heftig gegeißelt, er wird auch als notwendiger Weckruf begrüßt, ja gar als Jungbrunnen der partizipativen Demokratie gefeiert. Nicht jeder politischen Rhetorik, die an „Kopf und Herz“ appelliere, hafte auch gleich das Odium des Antidemokratischen und Illiberalen an. Ein durch Institutionen und rechtliche Rahmenbedingungen „gezähmter“ Populismus könne daher einen Ausweg aus der postdemokratischen Erstarrung bieten (Chantal Mouffe). Und der rechtspolitische Kolumnist der „Süddeutschen Zeitung“, Heribert Prantl, hat jüngst sogar eine provokative „Gebrauchsanweisung für Populisten“ geschrieben; für demokratische Populisten wohlgemerkt.

          Sollten wir nicht vor diesem Hintergrund den Populismus-Vorwurf als politisches Kampfinstrument entsorgen und uns Ralf Dahrendorf anschließen, dem zufolge „des einen Populismus des anderen Demokratie und umgekehrt“? Ich meine: nein. Der Populist ist bei genauerer Betrachtung nicht „lediglich ein ungeschminkter Demokrat“, wie auch Botho Strauß meint, sondern ein Gegner der Demokratie. Wer die Demokratie verteidigen will, der sollte populistische Verhaltensweisen daher offen kritisieren und bekämpfen. Dafür brauchen wir aber eine konkrete Vorstellung davon, was Populismus in seinem negativen Begriffskern bedeutet und welche Gefahren von ihm ausgehen.

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          Populisten besitzen keine gemeinsame politische Ausrichtung

          Aus der Fülle seiner Erscheinungsformen eine überzeugende und zugleich handhabbare Definition des Populismus zu destillieren ist freilich nicht einfach. Zu leicht wird man von den schillernden Auswüchsen der konkreten Erscheinungsformen geblendet. Der Schlüssel zur Erkenntnis liegt darin, sich klarzumachen, dass es sich beim Populismus nicht um eine voll ausgebaute Ideologie im klassischen Sinne – etwa des Kommunismus oder des Liberalismus – handelt. Die Gemeinsamkeiten des Rechtspopulismus in Europa und zum Beispiel des Linkspopulismus in Venezuela treten nur dann zu Tage, wenn man die damit verbundenen konkreten politischen Forderungen für einen Moment ausblendet. Dann erkennt man, dass es sich beim Populismus um eine bestimmte Strategie zum Zwecke des Erwerbs und Erhalts von politischer Herrschaft handelt, die mit nahezu jeder beliebigen inhaltlichen Ausrichtung kombiniert werden kann. Am gesellschaftstheoretischen Substrat einer politischen Bewegung, das heißt an den konkreten politischen Zielen, kann man eine populistische von einer nichtpopulistischen Bewegung also nicht unterscheiden. Populisten besitzen keine gemeinsame politische Ausrichtung; die Ziele von Hugo Chávez und Donald Trump könnten unterschiedlicher kaum sein.

          Professor Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg.
          Professor Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg. : Bild: Jens Gyarmaty

          Erfolgversprechender ist es daher, nach formalen Charakteristika Ausschau zu halten, die das „ideologische Minimum“ des Populismus ausmachen. In diesem Sinne hat Jan-Werner Müller den Populismus unlängst als „Politikvorstellung“ definiert, in der „einem moralisch reinen, homogenen Volk stets unmoralische, korrupte und parasitäre Eliten gegenüberstehen – wobei diese Art von Eliten eigentlich gar nicht zum Volk gehören“. Darauf aufbauend, zeichne sich die populistische Ideologie durch einen – moralisch fundierten – Alleinvertretungsanspruch aus: Populisten nehmen für sich in Anspruch, als Einzige den (einen) wahren Willen des Volkes erkannt zu haben und deshalb auch als Einzige wirklich berechtigt zu sein, für das Volk insgesamt sprechen zu können.

          Dieses Begriffsverständnis, das auf Vorarbeiten anderer Politikwissenschaftler aufbaut, erweist sich in der konkreten Anwendung als fruchtbar. Überzeugend ist es vor allem deshalb, weil mit dem Antagonismus zwischen zwei als homogen gedachten Gruppen – dem „reinen Volk“ und der „korrupten Elite“ – die antipluralistische und damit antidemokratische Stoßrichtung ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wird.

          Fünf Unterschiede zwischen Demokratie und Populismus

          Ausgehend davon, lassen sich fünf Widersprüche zwischen der populistischen Ideologie und dem im Grundgesetz niedergelegten Verständnis von Demokratie aufzeigen. Das Grundgesetz eignet sich deshalb besonders gut als Kontrastfolie, weil in sein Demokratiekonzept viele gemeineuropäisch-westliche Vorstellungen und Erfahrungen eingegangen sind und es damit einen hohen Konsenscharakter aufweist.

          1. Der erste Widerspruch ist fundamental, weil alle weiteren Widersprüche auf ihm aufbauen. Zu den zentralen Begründungselementen demokratischer Herrschaft zählt die Einsicht, dass es in Bezug auf normative Fragen – und um solche handelt es sich in der Politik – so etwas wie eine absolute, immer gültige „Wahrheit“ nicht gibt. Der Populist hingegen behauptet, das Volk sei im Besitz der Wahrheit, habe also die Einsicht in das für alle Richtige. Oder, wie es ein Vorstandsmitglied der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ formulierte: „Das gemeine Volk weiß noch zwischen der Wahrheit und der Unwahrheit zu unterscheiden, es hat gemeinhin noch ein gesundes, unverfälschtes Urteilsvermögen (vox populi, vox Dei).“ Die besondere Pointe dieser Aussage liegt darin, dass ein dergestalt vom allwissenden und moralisch reinen Volk abgeleitetes, ja mit dessen Anschauungen eigentlich identisches Parteiprogramm keinem diskursiven Rechtfertigungszwang mehr ausgesetzt sein kann.

          Indes, die moderne Erkenntnistheorie und die politische Alltagserfahrung sprechen dafür, dass in Wirklichkeit niemand im Besitz einer absoluten Wahrheit in politischen Angelegenheiten ist – genau auf dieser Erkenntnis beruht die Demokratie: Wenn niemand für sich in Anspruch nehmen kann, am besten zu wissen, was für alle am besten ist, sind alle gleichermaßen dazu berufen, sich zu den Fragen des Gemeinwesens zu verhalten. Deshalb muss in einer Demokratie der jeweils andere Bürger als gleich und frei anerkannt, ihm also gleiche Mitwirkungsrechte in öffentlichen Angelegenheiten zugestanden werden. Das demokratische Mehrheitsprinzip gewährleistet, dass die größtmögliche Zahl der Bürger ihren Urteilen über das Gemeinwohl entsprechend leben kann. Weil aber eine politische Einschätzung auch dann nicht zu einer unwandelbaren Wahrheit wird, wenn sie von einer noch so großen Mehrheit der Bürger geteilt wird, muss in der Demokratie immer auch davon ausgegangen werden, dass sich vielleicht in der Zukunft eine abweichende Einschätzung als überzeugender erweist. Die Demokratie beruht also einerseits auf der Bereitschaft der Minderheit, die ordnungsgemäß getroffene Mehrheitsentscheidung loyal zu befolgen. Andererseits wird die Minderheit nicht nur begrifflich vorausgesetzt, sondern auch politisch anerkannt und durch die Grund- und Freiheitsrechte geschützt, so dass sie „nicht absolut im Unrecht, nicht absolut rechtlos ist“ (Hans Kelsen), sondern die Chance hat und haben muss, selbst zur Mehrheit zu werden.

          2. Untrennbar verbunden mit der populistischen Anmaßung einer – sich im einheitlichen Volkswillen niederschlagenden – absoluten Wahrheit in politischen Fragen ist, zweitens, die Vorstellung von Einheit: Es gibt für Populisten – rechter wie linker Couleur – nur ein – moralisch reines – homogenes Volk. Widerspruch – gleich ob durch Demonstranten, Journalisten oder Abgeordnete artikuliert – ist für Populisten per se illegitim, weil er ihren Alleinvertretungsanspruch leugnet.

          Genau darauf dürfte Recep Tayyip Erdogan angespielt haben, als er ein gutes Jahr nach der gewaltsamen Niederschlagung der Protestbewegung auf dem Taksim-Platz und im Gesi-Park im Sommer 2014 anlässlich seiner Nominierung zum Präsidentschaftskandidat mit Blick auf die Opposition erklärte: „Wir sind das Volk. Wer seid Ihr?“ Populisten lassen sich aber in ihrem Sendungsbewusstsein auch dadurch nicht irritieren, dass sie eine Wahl gerade verloren haben: So erklärte Viktor Orbán im Angesicht einer Wahlniederlage im Jahr 2002, die Heimat könne nicht in der Opposition sein. Und in Venezuela setzte Präsident Nicolás Maduro im Jahr 2015 nach einer deutlichen Niederlage bei den Parlamentswahlen kurzerhand ein mit Parteigängern besetztes, sogenanntes Volksparlament ein. Das neugewählte Parlament stehe schließlich im Dienste der Bourgeoisie, das Volk aber müsse geeint sein.

          Der Präsident Venezuelas Nicolas Maduro (rechts) bei der Vereidigung des neu gewählten Gouverneurs Argenis Chávez, dem Bruder von Hugo Chávez.
          Der Präsident Venezuelas Nicolas Maduro (rechts) bei der Vereidigung des neu gewählten Gouverneurs Argenis Chávez, dem Bruder von Hugo Chávez. : Bild: HANDOUT/EPA-EFE/REX/Shutterstock

          Doch Vorsicht! Antipluralistisches Denken kommt nicht immer so offensichtlich daher. Nicht wenige unter uns glauben etwa, die Bürgerinnen und Bürger seien sich oft oder im Prinzip einig, was politisch zu geschehen habe, allein, die Politiker würden andere, ihren eigenen Interessen entsprechende Ziele verfolgen. Die politischen Differenzen zwischen Bürgern und Politikern seien deshalb größer als die Differenzen der Bürger untereinander. Wer so denkt, geht der populistischen Homogenitätsthese auf den Leim. Wenn etwa dreißig Prozent der befragten Bundesbürger einer jüngeren Studie der Bertelsmann-Stiftung zufolge einer solchen apolitischen Vorstellung eines überparteilichen Gesamtinteresses zuneigen, muss uns dies – bei aller gebotenen Vorsicht im Umgang mit Umfragen – Anlass zum Nachdenken geben.

          Wie kommt es zu einer solchen verzerrten Wahrnehmung der in Wirklichkeit ja von einer Vielzahl widersprüchlicher Präferenzen geprägten Gesellschaft? Darauf eine Antwort zu finden ist nicht leicht. Jedenfalls dürfte sich hier die Verlagerung der (politischen) Diskussion aus dem realen Alltag – am Arbeitsplatz, im Verein, am Stammtisch – in die digitalen Netzwerke auswirken. Indem ihre Algorithmen zur Herausbildung von „Filterblasen“ und „Echokammern“ beitragen, wird uns Einheit vorgespiegelt, wo in Wirklichkeit Vielfalt das Leben prägt. Die grundgesetzlich verfasste Demokratie verlangt jedoch kein homogenes Volk. Im Gegenteil: Die Anerkennung des Anderen als gleich und frei, die Achtung des Anderen in seiner politischen Überzeugung unter Verzicht auf einen Absolutheitsanspruch, die Offenheit für Argumentation und – wenn nötig – Kompromiss, die Loyalität gegenüber einer aktuellen Mehrheitsentscheidung – kurz: die Bejahung der demokratischen Spielregeln; nur auf dieses demokratische Ethos seiner Bürger ist sie – wie jede Demokratie – angewiesen. Das Grundgesetz geht dementsprechend von der Pluralität der Gesellschaft und folgerichtig von einer Meinungsvielfalt in politischen Fragen aus. Oder, um es mit Jürgen Habermas zu sagen: Das Volk des Grundgesetzes pflegt im Plural aufzutreten.

          3. Weil sie den wahren Volkswillen vermeintlich erkannt und verstanden haben, nehmen Populisten, drittens, für sich in Anspruch, sie – und sie allein – würden das ganze Volk repräsentieren – oder jedenfalls den Teil der Bevölkerung, der in ihren Augen das Volk ausmacht. Dieser Alleinvertretungsanspruch schlägt sich mitunter auch terminologisch nieder: Man nennt sich nicht gerne „Partei“, weil auf diese Weise das Partielle schon im Namen geführt wird, sondern stattdessen: „Bewegung“ (Movimento cinque stelle, Jobbik) oder „Front“ (Front National).

          Träger des überlegenen Wissens ist nicht selten eine Führungsfigur; jedenfalls besteht oftmals kein Bedarf für eine innere Pluralität populistischer Parteien. Ganz besonders deutlich wird dies bei der niederländischen „Partei für die Freiheit“, deren einziges Mitglied Geert Wilders ist. Es geht Populisten regelmäßig nicht um eine Ausweitung der tatsächlichen Teilhabe des Volkes, sondern um die Legitimation einer neuen Elite, die auf die akklamationshafte Zustimmung des Volkes – ja die Identität mit dem Volk – verweisen kann. Der niederländische Politikwissenschaftler Cas Mudde hat darauf hingewiesen, dass auch die Anhänger populistischer Strömungen häufig gar nicht an einer Ausweitung der eigenen Partizipationsmöglichkeiten interessiert sind, sondern an „leadership“: „They want politicians who know (rather than ,listen to‘) the people, and who make their wishes come true.“ Im Namen der Volksherrschaft – und damit scheinbar mit demokratischem Impetus – wird eine präsidial-plebiszitäre Regierungsform der „direkten Repräsentation“ angestrebt. Das ist nicht nur offensichtlich antiparlamentarisch, sondern ermöglicht gerade einen „top-down“-Regierungsstil.

          Der pro-europäische Künstler Kaya Mar zeigt sein Bild des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, des ehemaligen Vorsitzenden der United Kingdom Independence Party (UKIP) Nigel Farage, Marine Le Pen, der Vorsitzenden der französischen Partei „Front National“ und des polnischen Vorsitzenden der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) Jaroslaw Kaczynski.
          Der pro-europäische Künstler Kaya Mar zeigt sein Bild des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, des ehemaligen Vorsitzenden der United Kingdom Independence Party (UKIP) Nigel Farage, Marine Le Pen, der Vorsitzenden der französischen Partei „Front National“ und des polnischen Vorsitzenden der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) Jaroslaw Kaczynski. : Bild: dpa

          4. Der vierte Angriff des Populismus auf die Demokratie des Grundgesetzes betrifft die Rolle von Volksvertretern: Ausgehend vom populistischen Axiom eines jederzeit und zu jeder Frage bestehenden und ohne weiteres erkennbaren einheitlichen Volkswillens, behaupten Populisten, Abgeordnete könnten und müssten einfach immer diesem Willen der Bürger folgen. Diese Forderung ist – wie sich ebenfalls aus der oben bereits genannten Studie der Bertelsmann-Stiftung ergibt – offenbar vielen Bürgerinnen und Bürgern sympathisch. Dass sie auf Sand gebaut ist, weil es einen einheitlichen Volkswillen in Wahrheit nicht gibt, sollte schon deutlich geworden sein. Wenn populistische Politiker gleichwohl behaupten, sie würden – im Gegensatz zu den Politikern der anderen Parteien – sich streng an den Auftrag des Volkes halten, verschleiern sie überdies, dass sie selbst den vermeintlichen Auftrag vorformulieren und – wie alle anderen Politiker – immer nur Interpret von Ideen und Interessen sein können. Der eigentliche Mehrwert der Rede vom auftragsgebundenen Politiker neuen Typs besteht darin, das Parlament als den bestimmenden Einfluss einzelner Politiker hemmende, intermediäre Institution und Ort des Ausgleichs zu desavouieren.

          Die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes fußt demgegenüber auf dem in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 niedergelegten Leitbild der Abgeordneten als Träger eines „freien Mandats“. Ganz egal, ob sie die Regierung tragen oder zu ihr in Opposition stehen, sind sie alle „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das bedeutet dreierlei: Erstens können sich die Abgeordneten ihrer moralisch-politischen Verantwortung für das Gemeinwohl nicht unter Verweis auf angebliche Vorgaben Dritter – und sei es der Parteibasis – entziehen; sie müssen daher auch stets selbstverantwortlich entscheiden, ob sie der Mehrheitsmeinung innerhalb ihrer Fraktion folgen. Die Freiheit des Mandats wirkt, zweitens, strukturell auf die Art und Weise der Fraktionsarbeit ein: Erst die rechtliche Eigenständigkeit der Abgeordneten begründet die Notwendigkeit, um Zustimmung „in den eigenen Reihen“ zu werben, also politische Richtungsentscheidungen innerhalb einer Fraktion mit allen Abgeordneten – also auch den sogenannten Hinterbänklern – zu erörtern und die von ihnen eingebrachten Gemeinwohlerwägungen zu berücksichtigen. Das freie Mandat der Abgeordneten sichert – im Gleichklang mit der Verpflichtung der Parteien zu innerparteilicher Demokratie – letztlich die Pluralität und Offenheit des parlamentarischen Willensbildungsprozesses gegen die tatsächlich bestehende Gefahr oligopolistischer Entwicklungen innerhalb von Parteien und Fraktionen.

          Und drittens gewährleistet erst die Freistellung der Abgeordneten von außerparlamentarischen Zustimmungsvorbehalten, wie sie für imperative Mandate charakteristisch sind, die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Diese Handlungsfähigkeit wiederum ist – was nicht immer gesehen wird – eine Voraussetzung für die grundsätzliche Zuständigkeit des Plenums des Bundestags auch für zeitkritische, aber wesentliche Entscheidungen wie den Einsatz der Bundeswehr oder haushaltsrelevante Maßnahmen, etwa im Rahmen der Bankenrettung. Die Transparenz und Offenheit der Debatte, die Rückkopplung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk und die politische Verantwortlichkeit der Staatsgewalt werden durch das freie Mandat also eher gestärkt als geschwächt. Dass es hier in der Praxis aufgrund von Fraktionsdisziplin, internen Abhängigkeiten durch die Vergabe von Listenplätzen usw. Funktionsdefizite gibt, lässt sich kaum bestreiten. Sie sind aber aus den dargelegten Gründen im Vergleich zu populistischen Politikarrangements das deutlich geringere Übel.

          5. Wer nach alledem meint, das skizzierte antidemokratische Ressentiment der populistischen Bewegungen diene allein der Demagogie, der irrt – leider. Dass sie mit pluraler Demokratie nicht nur nichts anfangen können, sondern auch ganz praktisch auf die Zersetzung demokratischer Institutionen abzielen, darin besteht die fünfte antidemokratische Stoßrichtung der Populisten. Die Ächtung oppositionellen Verhaltens lässt sich überall dort beobachten, wo Populisten an die Macht gelangt sind. Zum einen wird – über die zur Umsetzung von Politik durchaus legitime Besetzung politischer Schlüsselpositionen in der Verwaltung hinaus – eine möglichst vollständige Inbesitznahme aller staatlichen Ämter, einschließlich der Justiz, angestrebt. Zum anderen werden Kontrolle und Widerrede – gleich ob sie von der parlamentarischen oder außerparlamentarischen Opposition, den freien Medien, unabhängigen Gerichten oder Teilen der Zivilgesellschaft ausgeht –, als gegen das Volk gerichtete, feindliche Akte denunziert und bekämpft. Kurz: Der populistische Staat wird mit der Begründung autoritär, nur so könne der wahre Wille des Volkes vollstreckt werden. Diese beunruhigende Entwicklung lässt sich nicht nur im fernen Venezuela, sondern auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, in Ungarn, Polen und der Türkei beobachten.

          Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan
          Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan : Bild: AP

          Nicht von ungefähr stellt das Grundgesetz demgegenüber die Medien, gerade dann, wenn sie regierungskritisch berichten, und alle anderen Formen oppositionellen Verhaltens unter den besonderen Schutz der Grundrechte. Und nicht von ungefähr wacht das Bundesverfassungsgericht von Beginn an streng über ihre Einhaltung und hebt immer wieder hervor, dass namentlich die Meinungs-, Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählen. Im Zusammenspiel der grundrechtlichen Gewährleistungen mit dem Demokratieprinzip und dem im Rechtstaatsprinzip verorteten Grundsatz der Gewaltenteilung – „checks and balances“ – gewährleistet das Grundgesetz das Recht auf organisierte und effektive politische Opposition. Deren freie Bildung und Betätigung hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher als konstitutiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung angesehen. Nur unter den Bedingungen eines offenen – und das heißt eben auch: ergebnisoffenen – Wettbewerbs der unterschiedlichen politischen Kräfte, kann das Ergebnis einer Wahl den tatsächlichen Willen des Wahlvolks abbilden.

          Umgang mit der Herausforderung des Populismus

          Fügt man am Ende meiner Überlegungen alle Mosaiksteine zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Obwohl Populisten gern und erfolgreich mit demokratischem Vokabular (Volkssouveränität, Volkswille, Repräsentation) hantieren, ist die dahinterstehende Ideologie bei Lichte betrachtet im Kern antidemokratisch. Ihrer Vorstellung, einen demokratischen Willen ohne demokratische Formen zum Ausdruck bringen zu können, liegt bestenfalls ein fataler Irrtum zugrunde; in der Regel handelt es sich um zynische Verschleierungsstrategien, die das wahre Gesicht des aufkommenden Totalitarismus verbergen.

          Als Allererstes sollten wir etwas Ballast abwerfen: Schrille Töne, persönliche Angriffe, vermeintliche Tabubrüche – wo die Grenze zwischen lebhafter Auseinandersetzung und Verrohung der politischen Sitten verläuft, wird immer umstritten sein. Allein: Fehlendes demokratisches Bewusstsein ist dadurch nicht zwingend indiziert. Die Demokratie des Grundgesetzes ist keine „Kuschel-Demokratie“. Sie lebt von der leidenschaftlichen Auseinandersetzung, zu der auch eine kraftvolle Rhetorik und prägnante Zuspitzungen gehören. Oder wie der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers treffend bemerkt hat: Moralismus und politische Empfindsamkeit ersetzen weder Argumente noch politische Konflikte.

          Die Neigung zu soziologischen Großdeutungen (Stichwort: „Globalisierungsverlierer“) mit ihren Übergängen in die kollektive Psychologie (Stichwort: „Wutbürger“, „diffuse Abstiegsängste“), ist in meinen Augen ebenfalls eher kontraproduktiv. Die kollektive Pathologisierung bestimmter Gesellschaftsschichten erscheint nicht nur empirisch äußerst fragwürdig, die Auslagerung des Problems „nach unten“ lenkt vielmehr Wasser auf die Mühlen der Populisten, die den antielitären Affekt gerade durch Hinweise auf eine herablassende Haltung des (urbanen) Akademikermilieus gegenüber der „normalen“ Bevölkerung gerne befeuern.

          Auch von dem Versuch, populistischen Strömungen dadurch das Wasser abzugraben, dass man ihre Protagonisten demonstrativ aus dem demokratischen Diskurs ausschließt, halte ich jenseits der durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen wenig. Und dies aus zwei Gründen, einem prinzipiellen und einem pragmatischen: Zum einen besteht die Gefahr eines performativen Selbstwiderspruchs, weil der implizite Anspruch zumindest mitschwingt, in Wirklichkeit würden nur die etablierten demokratischen Parteien die Bürger vertreten. Zum anderen ist diese Strategie nachweislich erfolglos geblieben, was sich am Zuspruch für rechtspopulistische Parteien in vielen europäischen Ländern eindrucksvoll gezeigt hat. Symbolische Stigmatisierungen kommen den Populisten im Übrigen gar nicht ungelegen: Wie im klassischen Western hat der Outlaw durchaus viele Sympathisanten. Und Misserfolge bei Wahlen lassen sich durch den Hinweis auf die „kartellartige Unterdrückung“ leichter erklären als der offenkundig gewordene Widerspruch zwischen Alleinvertretungsanspruch und nur sehr partiellem Rückhalt in der Bevölkerung.

          Das Problem wird sich nicht von selbst erledigen

          Man sollte deshalb aber nicht in das Gegenteil verfallen und darauf hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt. Populistische Bewegungen können sehr wohl dauerhafte Organisationsstrukturen schaffen und sich an der Regierung halten. Dies haben nicht zuletzt die jüngeren Entwicklungen in Osteuropa gezeigt. Und wie wir vorhin gesehen haben, schrecken an die Macht gekommene Populisten nicht davor zurück, die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung von oben zu zerstören.

          Zwei Handlungsmaximen erscheinen mir vor diesem Hintergrund als „Rezept“ gegen Populismus hilfreich:

          Erstens: Soweit es zu eindeutigen rechtlichen Grenzüberschreitungen kommt – seien es Schmähungen und Volksverhetzungen durch einzelne Politiker, seien es Verstöße gegen demokratische und rechtsstaatliche Spielregeln –, müssen diese konsequent sanktioniert werden. Das ist zuvörderst Aufgabe der staatlichen Institutionen und der unabhängigen Gerichte. Wo diese durch populistische Regierungen korrumpiert oder beseitigt worden sind, müssen die Mechanismen der Europäischen Union und der Völkerrechtsgemeinschaft greifen. Jede Form von Nachsicht führt hier unweigerlich in den Abgrund!

          Zweitens: An den Mühen der politischen Ebene im Rahmen demokratischer Verfahren führt kein Weg vorbei. Erforderlich ist eine beständige argumentative Auseinandersetzung mit einzelnen politischen Forderungen. Gerade auch in „heiklen“ Politikfeldern müssen demokratische Parteien Farbe bekennen und konkrete Handlungsoptionen aufzeigen, damit der Wähler Alternativen hat. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, herauszuarbeiten, dass und warum die konkrete populistische Forderung mitnichten den Interessen aller Bürger entspricht, sondern dass es sich – wie bei den meisten politischen Forderungen – um eine partikulare Präferenz handelt. Gleichzeitig sollte immer wieder aufgezeigt werden, warum Populisten letztlich Hand an die Grundpfeiler der Demokratie legen. Und es darf ruhig von Zeit zu Zeit daran erinnert werden, dass die politischen Meinungen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger nur in einem demokratischen Gemeinwesen wirklich Gewicht haben.

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