
Bundesverfassungsgericht : Zeichen der Ruhe
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Unter (politischem) Druck: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle Bild: REUTERS
Dass sich das Verfassungsgericht im Eilverfahren zum Fiskalpakt und dem ESM die nötige Zeit nimmt, ist schon die erste Entscheidung in diesem Verfahren: Es ist ein Zeichen der Ruhe gegen das Diktat europäischer Hektik und chronisch nervöser Märkte.
Es ist nicht ganz leicht, den Souverän zu Freiheit und Verantwortung zu zwingen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Parlamentarier lange genug - und nicht ohne Penetranz und Erfolg - an ihre grundgesetzlichen Aufgaben erinnert. Wenn die Abgeordneten dann doch zweifelhaften Euro-Rettungsmechanismen zustimmen und sich von der Regierung an der kurzen Leine führen lassen, so ist das doch eine demokratische Entscheidung - und Karlsruhe an seine Grenzen gestoßen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zeigte sich auch in den Äußerungen der Kritiker des großen Rettungspakets, dass die Risiken von ESM und Fiskalpakt zwar nicht alle durchschaut (wer könnte das auch?), aber doch wahrgenommen und in die Abstimmung einbezogen wurden.
Ist damit Karlsruhe aus dem Spiel? Nur wenn man meint, dass das Parlament alles beschließen kann. Immerhin zeigte sich in diesem bisher wichtigsten Eilverfahren der deutschen Verfassungsgeschichte einmal mehr, dass die strengen Bedingungen, unter denen Deutschland seinen Marsch in die europäische Währungsunion antrat, längst nicht mehr gegeben sind. Heute regieren, um Bundesfinanzminister Schäubles Worte zu gebrauchen, „globale Verflechtungen“. Beruhigend ist das nicht. Aber auch mit dem Verfassungsrecht nur schwer zu greifen.
Es ist wohl wahr, dass ein von Karlsruhe veranlasstes Ausscheren Deutschlands aus dem Euro-Rettungsschirm zu schweren Verwerfungen führen würde. Der ESM ist zusammen mit dem Fiskalpakt ja gerade geschaffen worden, um noch Schlimmeres zu verhindern. Und gegen Horrorszenarien lässt sich nur mit Mühe argumentieren, im Grunde nur mit einem entgegengesetzten noch schlimmeren Schreckensbild.
Eine Euro-Rettung um jeden Preis kann eben auch das Ende des Euro bedeuten. Soll dieser Prozess nicht das Ende jeder verantwortlichen (also auf die Staaten rückführbaren) Politik sein, so muss Deutschland stets seine steuernde Hand am Rettungsschirm haben. Dass sich das Verfassungsgericht gerade in diesem Eilverfahren die nötige Zeit nimmt, ist schon die erste Entscheidung in diesem Verfahren: ein Zeichen der Ruhe gegen das Diktat europäischer Hektik und chronisch nervöser Märkte.