Was darf der BND im Ausland?
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Voller Geheimnisse: Die neue Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin. Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes. Die Richter müssen entscheiden, ob im Ausland Informationen durch Abhörmaßnahmen gewonnen werden dürfen.
Die Journalisten sehen einen breiten Angriff auf die Pressefreiheit – und der Bundesnachrichtendienst bangt um sein Geschäftsmodell. Es geht wieder einmal ums Ganze, wenn Mitte Januar der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über die strategische Fernmeldeaufklärung des BND verhandelt. Und zwar sogar an zwei Verhandlungstagen.
Gestritten wird über die 2017 legalisierte Praxis des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Der BND darf demnach darf zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt, verarbeiten, wenn diese Daten erforderlich sind, um frühzeitig Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen zu können, die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu wahren oder sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über Vorgänge zu gewinnen, die in Bezug auf Art und Umfang durch das Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit anderen Ministerien bestimmt werden. So weit im wesentlichen das Gesetz.
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