Bundestag : Fünfter AfD-Kandidat scheitert bei Wahl zum Vizepräsidenten
- Aktualisiert am
Auch im dritten Wahlgang gescheitert: der AfD-Politiker Karsten Hilse Bild: dpa
Laut Geschäftsordnung des Bundestags steht jeder Fraktion ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Bisher erhielt keiner der AfD-Kandidaten die erforderliche Mehrheit. Auch Karsten Hilse verfehlte sie nun im dritten Wahlgang.
Die AfD ist weiterhin nicht mit einem Vizeposten im Bundestagspräsidium vertreten. Der Abgeordnete Karsten Hilse scheiterte am Donnerstag abermals bei der Wahl für das Amt. Für den sächsischen Politiker stimmten lediglich 129 Abgeordnete, gegen ihn votierten 501 Parlamentarier bei 26 Enthaltungen. Es war der dritte Wahlgang für den 55 Jahre alten Politiker, weshalb er nicht mehr die Kanzlermehrheit von 355 Stimmen brauchte – mehr Ja- als Nein-Stimmen hätten gereicht.
Eine abermalige Kandidatur für den Posten wäre für Hilse nur möglich, wenn der Ältestenrat des Bundestags dies vereinbaren würde. Der Polizeibeamte aus Sachsen war bereits der fünfte Kandidat der Rechtspopulisten für das Amt. Er war zuvor im Januar und im März angetreten. Bislang erhielt keiner der AfD-Bewerber die erforderliche Mehrheit.
Vor Hilse war der AfD-Politiker Paul Viktor Podolay dreimal vergeblich angetreten. Davor waren die Abgeordneten Albrecht Glaser, Gerold Otten und Mariana Harder-Kühnel jeweils dreimal gescheitert.
Laut Geschäftsordnung des Bundestags steht jeder Fraktion ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Abgeordneten sind gleichwohl bei ihrer Wahlentscheidung frei.