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Nicht ganz dicht : Bundestagsneubau droht Abriss

  • -Aktualisiert am

„MELH“ steht für Marie-Elisabeth-Lüders-Haus: Der Neubau für den Bundestag könnte schon bald wieder abgerissen werden. Bild: Andreas Pein

Der Bundestag platzt aus allen Nähten. Doch ein Erweiterungsbau hat solche Mängel, dass er womöglich wieder abgerissen werden muss. Wie kann das sein?

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          Der Bundestag ist so groß wie noch nie. Inzwischen haben zwar alle 709 Abgeordneten ihre Büros bezogen. Doch es herrscht weiter Platznot. Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung müssen ausziehen, der Wissenschaftliche Dienst geht nächstes Jahr nach Moabit. Der Bundestag muss zusätzliche Gebäude mieten. Und auf den eigenen Baustellen herrscht Stillstand. Vor Jahren schon hätte der Anbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses fertig sein sollen, mit dreihundert modernen Büros in guter Lage, nahe am Reichstag und an den übrigen Bundestagsgebäuden. Jetzt kann es sogar passieren, dass der Neubau wieder abgerissen werden muss, bevor die Abgeordneten überhaupt einziehen konnten. Wie kann das sein?

          Das Problem sind Risse in der Bodenplatte. Wasser dringt in den Neubau ein, so dass die Kellerräume unbenutzbar sind und auch der Rest des Hauses noch nicht fertig gebaut werden konnte. Die Außenwände stehen, auf dem Dach ragt ein Turm empor, fast wie ein Wachturm, nur ohne Wächter. Drinnen ist nichts, nur Beton und Langeweile. In Kürze soll ein Gutachten klären, wer für all das verantwortlich ist. Doch zeichnet sich schon ab, dass das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einen großen Teil zum Schlamassel beigetragen hat. Das Amt ist zuständig für viele Bauprojekte des Bundestages, und bei den meisten sieht es nicht gut aus. In mehreren Bundestagsgebäuden mussten die Fenster aufwendig erneuert werden, weil der Schließmechanismus nicht funktionierte und es reinregnete. In einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesbauamt und der Firma, die die Bodenplatte des Lüders-Hauses gebaut hat, befand das Düsseldorfer Oberlandesgericht: Das Bundesbauamt kann nicht nachweisen, dass die Firma ihren Auftrag schlampig ausgeführt hat. Die Richter beziehen sich auf mehrere Gutachten, aus denen hervorgeht, dass der Bau schlecht geplant worden war. Vom Bundesbauamt.

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