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Abdankung der Parlamente : Mehr Macht? Für wen?

Die Ministerpräsidenten im Oktober 2019 Bild: dpa

Solange sich der Bundestag als Kanzlerwahlverein, Mehrheitsbeschaffer und Personalreserve für die Regierung versteht, ist er eben nicht das Herz der Demokratie.

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          Föderalismus ist weder eine Gnade noch eine trickreiche Erfindung. Der Bundesstaat ist gewachsene Wirklichkeit; er ist so fest im Grundgesetz verankert, dass er noch nicht einmal durch eine Verfassungsänderung abgeschafft werden könnte. Die Länder sind Staaten; sie haben das Recht zur Gesetzgebung, solange das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt. Die Gemeinden sind für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Auch der Katastrophenschutz beginnt auf kommunaler Ebene.

          Natürlich ist Föderalismus kein Selbstzweck, gerade in der Krise muss er sich bewähren. Er wird laufend angepasst. Solange das Bundesstaatsprinzip noch irgendeinen Sinn haben soll, muss man sich freilich über eines im Klaren sein: Föderalismus bedeutet Ungleichheit, Einheit in Vielfalt, wenn man so will.

          Infektionsschutzgesetz als Beispiel für gute Zusammenarbeit

          Nun orientiert sich eine alle Grenzen überschreitende Gefahr wie die Pandemie nicht am Staatsaufbau, und historische Verdienste des auch international durchaus geachteten deutschen Föderalismus helfen nicht weiter. Die Bürger können die bestmögliche Lösung erwarten. Doch es liegt auf der Hand, dass die Lage im Berchtesgadener Land anders ist als die auf der Hallig Hooge – und dass die Bekämpfung einer Gefahr nicht unbedingt am besten von Berlin aus und überall mit denselben Mitteln erfolgen muss.

          Beurteilen muss das zunächst derjenige, der am Ort des Geschehens Verantwortung trägt. Denn der Föderalismus ist auch eine Form der Gewaltenteilung und in gewisser Weise demokratischer als ein zentralistischer Staatsaufbau: von unten nach oben, mit mehr Mitbestimmung und geteilter Verantwortung.

          Dass der Bund Dinge regeln muss, die das gesamte Land betreffen und Einheitlichkeit verlangen, ist klar: den Schutz der Grenzen etwa, auch unter Bedingungen der Pandemie. Das Infektionsschutzgesetz und seine aktuellen Änderungen sind im Grunde ein gutes Beispiel für das Zusammenwirken von Bund und Ländern. Denn das müssen sie in der Tat – zusammenarbeiten im Sinne des Ganzen. Weder sind die Länder Departements der Zentrale, noch dürfen die Gliedstaaten vergessen, dass sie Teil eines Größeren sind und eine Pflicht zur Bundestreue haben. Wenn die Länder grenzüberschreitend die Lage nicht in den Griff bekommen – und der Bund es besser könnte –, dann braucht er auch die Kompetenzen dazu, mehr Befugnisse.

          Das geht wiederum nur mit den Ländern, die ohnehin die Gesetze des Bundes ausführen müssen. Die Ministerpräsidenten rufen auch sonst oft nach dem Bund, streben nach Einheitlichkeit auch da, wo es nicht nötig wäre, weil sie sich etwa vom Bund „kaufen“ lassen. Wenn jeder seine Hausaufgaben macht, gibt es freilich keinen Grund, Zweifel am föderalen Prinzip zu säen. Wenn Länder aber nach mehr Kompetenzen des Bundes rufen, sollten sie sich hinterher nicht beklagen.

          So wie auch die Parlamente eigentlich keinen Grund haben, zu sehr über die Exekutive zu schimpfen. In der Gefahr schlägt die Stunde der Exekutive. Aber die handelt ja nicht im luftleeren Raum. Grundlage jedes Eingriffs muss eine gesetzliche Regelung sein. Alle wesentlichen Dinge muss der Gesetzgeber selbst regeln, und das Ergebnis wird von den Verfassungsgerichten kontrolliert.

          Demokratische Defizite in der Corona-Krise?

          Mehr Macht dem Parlament? Der Gesetzgeber hat das Heft im Grunde doch in der Hand. Wo das nicht der Fall ist, kann er es sich jederzeit zurückholen. Von den Parlamenten geht doch jede Regelung aus. Die Klagen aus Landtagen und Bundestag über vermeintliche demokratische Defizite in der Corona-Krise klingen bisweilen so, als seien die Parlamente der Wurmfortsatz der Regierungen.

          In der Praxis ist das auch nicht ganz falsch. Das aber hat die Legislative sich selbst zuzuschreiben. Jede Regierung ist vom Parlament abhängig. Nun mag das eher Theorie sein, schließlich tragen die Parlamentsmehrheiten die Regierungen. Doch hat auch die Opposition genügend Mittel, zumindest um die Regierung zu Rede und Antwort zu zwingen.

          Bemerkenswerterweise ertönt auch aus den Regierungsfraktionen nun der Ruf, das Parlament müsse selbstbewusster auftreten. Tatsächlich war schon in der Flüchtlingskrise, als der damalige bayerische Ministerpräsident von einer „Herrschaft des Unrechts“ sprach, vom Bundestag lange nichts zu hören. Die Bundeskanzlerin hatte Entscheidendes zur Zukunft des Landes oft nicht vor den Volksvertretern geäußert, sondern in Talkshows.

          Solange sich der Bundestag in seiner Mehrheit als Kanzlerwahlverein, Mehrheitsbeschaffer und Personalreserve für die Regierung versteht, ist er eben nicht das Herz der Demokratie. Zudem wirkt der Hilferuf eines der größten Parlamente der Welt nach mehr Macht in der Krise geradezu peinlich angesichts seiner lange vergeblichen Bemühungen um eine Reform des Wahlrechts.

          Die Corona-Krise ist also ein guter Anlass für alle Gewalten, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu besinnen – und dabei stets das Ganze im Blick zu haben.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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