Reaktion auf Petition : Bundestag spricht sich für Anerkennung weiterer NS-Opfer aus
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Blick in das Plenum des Bundestags, hier bei der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 29. Januar Bild: dpa
Auch Menschen, die als sogenannte „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ verfolgt und in vielen Fällen auch getötet wurden, sollen künftig in der Aufzählung der Opfer des NS-Regimes auftauchen. Damit wäre ein Anspruch auf staatliche Leistungen verbunden.
Der Bundestag hat sich für die Anerkennung weiterer NS-Opfer ausgesprochen. Dabei geht es um Menschen, die während der NS-Diktatur als sogenannte „Asoziale“ und als „Berufsverbrecher“ verfolgt und in vielen Fällen getötet wurden. Beschlossen wurde ein Antrag der Koalition, mit dem Ziel, den Betroffenen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen.
Die noch lebenden NS-Opfer sollen damit auch Anspruch auf staatliche Leistungen erhalten. Ziel ist, sie ausdrücklich in die Aufzählung der Opfer des NS-Unrechtsregimes aufzunehmen, die Härteleistungen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erhalten können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies entsprechend umzusetzen.
Über die Anerkennung sogenannter „Asozialer“ und „Berufsverbrecher“ als NS-Opfer bestand zwischen den Koalitionsfraktionen sowie Grünen, Linkspartei und FDP grundsätzlich Einigkeit. Allerdings hatten die Oppositionsfraktionen jeweils eigene Anträge vorgelegt, die teilweise von der nun beschlossenen Koalitionsvorlage abwichen. „Niemand war ‚zu Recht‘ im KZ, auch die Menschen nicht, die den schwarzen oder grünen Winkel tragen mussten“, begründeten die Grünen ihren Vorstoß. Für den Antrag stimmten alle Fraktionen außer der AfD, die sich enthielt.
Die Abgeordneten reagierten mit ihrem Vorgehen auch auf eine Petition der Organisation change.org, die von rund 22.000 Menschen unterzeichnet worden war. Initiator war der Sozialwissenschaftler Frank Nonnenmacher, zu den Unterstützern gehörten auch zahlreiche Politiker und weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.