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Bundestag debattiert über die PID : Wann fängt die Menschenwürde an?

Abbildungen von Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung an der Uniklinik Leipzig

Abbildungen von Eizellen mit Spermien nach einer künstlichen Befruchtung an der Uniklinik Leipzig Bild: dpa

Der Bundestag debattiert über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Gestritten wird über drei Gesetzentwürfe, von denen sich zwei für eine eingeschränkte Zulassung der PID aussprechen, einer für ein völliges Verbot.

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          Wenn der Bundestag an diesem Donnerstag ohne Fraktionszwang über den künftigen Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) debattiert, wird über drei Gesetzentwürfe gestritten, von denen sich zwei für eine eingeschränkte Zulassung der PID aussprechen, einer für ein völliges Verbot.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

          Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf etwaige Krankheiten untersucht und eventuell verworfen. Die PID-Debatte war durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom Juli des vergangenen Jahres nötig geworden, nach der die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist.

          Insgesamt 215 Abgeordnete haben schon den Entwurf unterschrieben, der die Präimplantationsdiagnostik in Ausnahmefällen zulassen will. Er stammt von den Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach, Heinz Lanfermann (beide FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linkspartei), Jerzy Montag (Grüne). Nach einer verpflichtenden Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission soll die PID dann zulässig sein, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für „eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder einer Fehlgeburt zu rechnen ist“.

          Bild: dpa

          Dadurch könnten schon vor Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten sowie die Weitergabe von besonders schweren Erkrankungen an das Kind verhindert und schwere Belastungen, insbesondere der betroffenen Frauen, aber auch der Familien insgesamt abgewendet werden. Ein völliges Verbot der PID mache es vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich, eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen.

          Finale Debatte am 30. Juni

          Die forschungspolitische Sprecherin der FDP, Flach, verweist auf die ihren Entwurf unterstützenden Voten des Deutschen Ethikrats, der mit einer gespaltenen Empfehlung an die Öffentlichkeit trat, der Nationalakademie Leopoldina und der wissenschaftlichen Kommission der Bundesärztekammer. Viele Abgeordnete hätten ihren Entwurf zwar nicht unterzeichnet, ihr aber signalisiert, dass sie dafür stimmen würden, sagte Frau Flach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die finale Debatte des Bundestags mit Entscheidung ist für den 30. Juni vorgesehen.

          Etwas restriktiver ist der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den Ethikfachmann der SPD-Fraktion René Röspel und die bildungspolitische Sprecherin der Grünen Priska Hinz, die das Verfahren grundsätzlich verbieten wollen, in Ausnahmefällen (bei Paaren mit einer genetischen Disposition für Tot- und Fehlgeburten) aber nicht für rechtswidrig erklären. In diesen Fällen sei die PID eine humane Alternative zur sogenannten Pränataldiagnostik, also Untersuchungen am Embryo oder am Fruchtwasser zu Beginn der Schwangerschaft. Schon heute werde oft genug abgetrieben, wenn während der Schwangerschaft Behinderungen festgestellt würden. Diesen Gesetzentwurf, den auch Bundestagspräsident Lammert unterstützt, unterschrieben 36 Abgeordnete.

          Ein Verbot der PID fordert der Gesetzentwurf des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Johannes Singhammer (CSU), der gesundheitspolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Birgitt Bender sowie der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dieser Gesetzentwurf, der 192 Unterzeichner aus allen Fraktionen für sich gewinnen konnte, wird auch von Bundeskanzlerin Merkel unterstützt.

          Die Argumentation der PID-Gegner beruht auf der Überzeugung, dass auch ein Embryo im frühesten Stadium schon Menschenwürde besitze und das Verwerfen von Embryonen deshalb die Menschenwürde verletze. Unter Ethikern wie Theologen ist das umstritten. Zwar, so die Position dieser Abgeordneten, sei der Wunsch genetisch vorbelasteter Eltern verständlich, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, doch dürfe die Gesellschaft nicht vorschreiben, welches Leben sich entwickeln dürfe und welches nicht. Dieser Entwurf deckt sich mit dem Minderheitenvotum des Deutschen Ethikrats.

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