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Debatte um Sterbehilfe : „Assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht am Mittwoch im Bundestag. Bild: dpa

Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts debattiert der Bundestag über die rechtliche Zukunft der Sterbehilfe – konzentriert und teils emotional. Drei Gruppenanträge für eine Neuregelung liegen vor.

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          Lange war unklar, ob es noch eine Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe geben würde. Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Bundestag darüber diskutiert, was aus dem verfassungsrechtlichen „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ folgt und welche Voraussetzungen und Leitplanken für die Suizidbeihilfe nötig und möglich sind. Doch viele Abgeordnete sind neu im Parlament, und daher gab es den Wunsch, das Verfahren noch einmal von vorne zu beginnen. Am Mittwochnachmittag war es so weit. Die Debatte im Bundestag war konzentriert und teils emotional. Einige Abgeordnete berichteten von persönlichen Erfahrungen mit dem Thema. Wie bei medizinethischen Themen üblich ist die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Bisher liegen drei Gruppenanträge für eine Neuregelung vor.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.

          Die Zeit drängt, so sehen es jedenfalls viele Abgeordnete. Mittlerweile sind mehr als zwei Jahre vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht das damalige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte. Seitdem fehlt es an einer Regelung. Ein Teil der Abgeordneten sieht diesen Zustand mit Sorge, weil es an einem Schutzkonzept fehlt und Sterbehilfevereine freie Hand haben. Andere wiederum drängen auf eine Änderung, weil sie die gegenwärtigen Möglichkeiten, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden, als nicht ausreichend ansehen.

          Niemand will am Verbot der Tötung auf Verlangen rütteln

          Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling stellte in seiner Rede den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt. Ein Suizid könne nicht revidiert werden. Es sei wichtig, dass sich der Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stellt. Heveling hat zusammen mit den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther, Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) einen Gesetzentwurf erarbeitet, der assistierten Suizid erlaubt, wenn ein Facharzt in zwei Untersuchungen im Abstand von drei Monaten bestätigt, dass die Entscheidung freiwillig, ernsthaft und dauerhaft ist. Anderenfalls drohen für die Förderung des Suizids einer anderen Person bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.

          „Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“, sagte Kappert-Gonther in der Debatte. Sie verwies darauf, dass der Sterbewunsch häufig volatil sei, zum Teil hätten die Betroffenen andere Probleme, aus denen sie keinen Ausweg sähen. Kappert-Gonther forderte, die Suizidprävention zu verstärken. So sollten etwa auf Brücken Hinweise auf Hilfsangebote angebracht werden. Kathrin Vogler, die diesen Vorschlag ebenfalls unterstützt, zeigte sich erleichtert, dass es über einige Punkte Einigkeit gebe: So wolle niemand am Verbot der Tötung auf Verlangen rütteln.

          Die Grünen-Politikerin Renate Künast, die unter anderem mit der Abgeordneten Katja Keul (auch Grüne) einen Vorschlag erarbeitet hat, argumentierte, dass es verfassungsrechtlich gar keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz gebe. Dennoch sprach sie sich dafür aus. „Wir brauchen Schutzmechanismen und Beratung“, sagte Künast. Ihr Vorschlag sieht Beratungspflichten außerhalb des Strafrechts vor. Der Wunsch Schwerkranker muss demnach vorher von Ärzten geprüft werden, in anderen Fällen sollen unabhängige Beratungsstellen zuständig sein.

          Eine dritte Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD) und Petra Sitte (Linke) fordert ebenfalls ein Sterbehilfegesetz jenseits des Strafrechts. Helling-Plahr sagte in der Debatte, es sei „indiskutabel“, eine neue Regelung im Strafrecht überhaupt anzudenken. Man solle Sterbewilligen „mit Respekt begegnen“, sagte sie, nicht mit dem Strafrecht, und dürfe sich moralisch nicht über sie erheben. Vertraute Ärzte sollten über die Verschreibung der tödlichen Medikamente entscheiden, nicht Behörden.

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