Wiedereinführung : Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung
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Verbindungsdaten werden zukünftig wieder gespeichert werden. Bild: dpa
Der Bundestag hat mir großer Mehrheit für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Zehn Wochen sollen die Daten künftig gespeichert werden. Schon vor der Debatte gab es die Ankündigung einer Klage.
Trotz scharfer Kritik von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Auch Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für Streit in Deutschland und der EU.
Für die von der Koalition eingebrachte Neuregelung votierten in namentlicher Abstimmung 404 Abgeordnete. Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen.
Schon vor der Debatte im Bundestag hatte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. Im Gespräch mit der „Welt“ (Freitag) kündigte der Rechtsanwalt eine persönliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Europäische Gerichtshof habe erklärt, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe. „Dass diese Regierung das ignoriert, fordert eine Klage geradezu heraus“, sagte Kubicki. Er sei als Anwalt betroffen - und als Abgeordneter, der Immunität genieße.
Datenschützer und Aktivisten verschiedener Organisationen protestierten am Morgen vor dem Bundestag gegen die Pläne. Auch Linke und Grüne halten die Datenspeicherung auf Vorrat für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zu diesem Ermittlungsinstrument gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) darum gerungen, bevor er den Entwurf für eine Neuregelung vorlegte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.
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Keine Trennung von Signal und Inhalt
In diesem Zusammenhang wurde nun bekannt, dass bei SMS-Nachrichten entgegen den datenschutzrechtlichen Vorschriften auch die Inhalte der Kurznachrichten bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert würden. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Freitagsausgabe berichtet, geht das aus einem internen Schriftverkehr zwischen Bundesdatenschutzbeauftragtem, Bundesnetzagentur sowie den Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica hervor, der der Zeitung vorliegt.
Danach war es den Unternehmen mindestens bis zum vergangenen Jahr nicht möglich, die Signalisierungsdaten, die für den Weg durch das Netz erforderlich sind, von den Inhalten zu trennen. Die Schaffung eines Filtersystems ist offenbar kompliziert. Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur drängten die führenden Anbieter schon vor zwei Jahren dazu, bisher ohne Erfolg. Dass SMS-Inhalte mitgespeichert werden, sei nach Angaben aus Behördenkreisen nach wie vor „branchenüblich“, berichtete die Zeitung.
Wer Inhalte weitergibt, macht sich strafbar
Wie ein Telefónica-Sprecher der „SZ“ sagte, gibt es derzeit keine technische Lösung am Markt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden sollte, sieht eine zehnwöchige Speicherpflicht für SMS-Daten vor. Demnach sind davon auch Inhalte und nicht wie von der Bundesregierung angekündigt nur Verkehrsdaten betroffen.
Die Gefahr, dass diese Inhalte in die Hände von Strafverfolgern geraten, die zum Abruf der gespeicherten Daten berechtigt sind, wird allerdings als gering eingeschätzt. Nach den gesetzlichen Vorschriften haben die Behörden nur Zugriff auf Verkehrsdaten. Gäben die Anbieter auch Inhalte weiter, machten sie sich strafbar.
Außerdem seien die SMS-Inhalte auch technisch maskiert, so die „Süddeutsche Zeitung“. Service-Mitarbeiter, die zur Behebung von Störungen auf SMS-Daten zugriffen, bekämen die Inhalte nicht zu sehen. Patrick Breyer, der für die Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag sitzt und den Speichervorgang bei SMS aufgedeckt hat, warnt allerdings vor den Risiken eines Verlusts oder Missbrauchs gespeicherter Inhalte.