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Wahlrechtsreform : Ampel will Überhangmandate streichen

Umbauten im Deutschen Bundestag, Oktober 2017 Bild: dpa

Die Ampel will nun endlich mit einer Wahlrechtsreform den Bundestag verkleinern. Wahlkreissiegern soll der Einzug in den Bundestag nicht mehr garantiert sein. Bis Ostern sollen die Abgeordneten entschieden haben.

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          Der erste Satz soll schon alles sagen. „Der Deutsche Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten.“ Wenn es nach den Plänen der Ampel geht, soll das Bundeswahlgesetz künftig so beginnen. Auch jetzt steht die Zahl 598 im Gesetz, allerdings ergänzt durch den Zusatz „vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen“. Diese Abweichungen waren zuletzt beträchtlich, derzeit sind es 137 Abgeordnete mehr. Der Bundestag ist damit das größte frei gewählte nationale Parlament der Welt.

          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.
          Eckart Lohse
          Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin.

          Die Aufblähung ist seit Jahren ein Thema. 2013 forderte der damalige Parlamentspräsident Norbert Lammert von der CDU die Abgeordneten auf, das Wahlrecht zu reformieren. Im Jahr zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Überhangmandate – also Mandate, die erzielt werden, weil eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen – nicht unbegrenzt ohne Ausgleich zugeteilt werden dürfen. Seither gibt es die Ausgleichsmandate. Hätten sich manche Umfragen vor der Wahl 2021 bewahrheitet, wäre der Bundestag auf mehr als 800 Parlamentarier gekommen..

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