Pläne der Bundesregierung : Stasi-Überprüfung geht weiter
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In dem ehemaligen Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen wird seit dem 28. März die Sonderausstellung „Stasi in Berlin – Überwachung und Repression in Ost und West" gezeigt. Bild: Reuters
30 Jahre nach dem Fall der Mauer sollten die Stasi-Überprüfungen bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auslaufen. Die Bundesregierung will sie nun verlängern – genau wie die Entschädigungen für Opfer des SED-Regimes.
Leitende Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sollen auch im kommenden Jahrzehnt auf eine frühere Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüft werden. Eine entsprechende Regelung soll am Mittwoch im Kabinett beraten werden. Die Verlängerung bis 2030 war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Vorsitzende des Kulturausschusses, die SPD-Politikerin Katrin Budde, sagte, die Fristverlängerung sei richtig.
Menschen, die wie sie selbst 54 Jahre alt seien, könnten durchaus noch für die Stasi gearbeitet haben und sich jetzt erstmals für den öffentlichen Dienst bewerben. Deshalb müssten sie überprüft werden. „Im Jahr 2030 wird es derartige Fälle kaum noch geben“, sagte Budde den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Zudem sollen Opfer des SED-Regimes über das Jahr 2020 hinaus entschädigt werden. Ein Entwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) sieht zudem vor, dass die Entschädigung für Heimkinder erleichtert und erweitert wird. Nach derzeitiger Rechtslage würden die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze in diesem und im kommenden Jahr auslaufen. Sie regeln die Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der SED-Willkürherrschaft.
Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Evangelischen Pressediensts vor, die Regelung zu entfristen. Für Kinder, deren Eltern verfolgt wurden und die selbst keinen Anspruch auf Rehabilitierung haben, soll damit ein neuer Anspruch auf Unterstützungsleistungen geschaffen werden.