Wo endet die Verhältnismäßigkeit?
- -Aktualisiert am
Restaurants litten besonders unter den Maßnahmen der Notbremse. Bild: dpa
Jetzt wird es ernst. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in der Hauptsache über die Corona-Bundesnotbremse. Wie weit darf der Gesetzgeber Grundrechte einschränken?
Eine wesentliche Beschäftigung der deutschen Politik – das Warten auf Karlsruhe. Auch die künftige Ampelkoalition hat schon deutlich gemacht, dass sie mit Spannung auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Bundesnotbremse blickt. An diesem Dienstag hat das Warten ein Ende: über wesentliche Beschränkungen in der Corona-Pandemie wird in der Hauptsache entschieden.
In Eilverfahren hatten die Karlsruher Richter die Einschränkungen nach der im einstweiligen Rechtsschutz üblichen Folgenabwägung die Maßnahmen aufrecht erhalten – aber auch deutliche Hinweise gegeben, wie weit man in der Krise gehen darf.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo