Bundeskabinett : Betreuungsgeld und „Pflege-Bahr“ gebilligt
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Das Betreuungsgeld hat auch in der Regierungskoalition viele Gegner Bild: dpa
Die Bundesregierung hat das Betreuungsgeld und den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung gebilligt. Beide Vorhaben sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das nach wie vor umstrittene Betreuungsgeld vorgelegt. Es billigte eine vom Bundesfamilienministerium erarbeitete Formulierungshilfe für die schwarz-gelben Regierungsfraktionen, die in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen sollen. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Am Montag hatten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und FDP das Projekt nochmals bekräftigt, das SPD und Grüne weiterhin scharf kritisieren.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern von Kindern zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat gezahlt werden, wenn sie keine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung oder eine kommunal bezuschusste Tagesmutter in Anspruch nehmen und damit nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Vom 1. Januar 2013 an sollen zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt werden. Das Geld wird auch an Eltern gezahlt, die berufstätig sind. Hartz-IV-Empfänger profitieren von der Leistung nicht, da das Geld mit ihren Ansprüchen verrechnet wird. Die Kosten werden von der Regierung mit 400 Millionen Euro im Jahr 2013 und 1,2 Milliarden jährlich ab 2014 beziffert.
Auch Zuschuss zur Pflegeversicherung gebilligt
Außerdem billigte das Bundeskabinett den Vorschlag des Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP), die private Pflegeversicherungen künftig mit fünf Euro pro Monat zu bezuschussen. Auch dieses Vorhaben soll noch vor der Sommerpause
vom Bundestag verabschiedet und ab Anfang 2013 verwirklicht werden. Die Zulage soll unabhängig vom Einkommen auf Zusatzversicherungen mit einem Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich gezahlt werden. Eine Altersgrenze soll es nicht geben. Allerdings muss die Versicherung wenigsten fünf Jahre vor der ersten Auszahlung abgeschlossen worden sein.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte im ARD-„Morgenmagazin“, die Bezuschussung lohne sich „gerade für die mit geringerem Einkommen“. Kritik der Opposition an dem Vorhaben wies er zurück. Was für die Riester-Rente richtig sei, könne bei der Vorsorge für die Pflege im Alter nicht falsch sein, argumentierte der FDP-Politiker. Mit dem geplanten Gesetz werde zudem niemand schlechter gestellt.