Strengere Regeln : So will Seehofers Ministerium Abschiebungen erleichtern
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Polizisten auf dem Gelände einer bayerischen Asylbewerberunterkunft. Bild: dpa
Vom Abholen der Post bis zur Buchung des Fluges will das Bundesinnenministerium laut einem Bericht an einigen Stellschrauben drehen, damit Abschiebungen einfacher über die Bühne gehen können.
Das Bundesinnenministerium will laut einem Zeitungsbericht mit einem Maßnahmenpaket Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zähle eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf ein entsprechendes Dokument. Ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften müssten sich demnach künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht solle Haft angeordnet werden können.
In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche „Nachtzeitverfügung“ schon, wie es in dem Bericht heißt. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums erforderlich, „um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen“.
Als weitere Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen schlagen die Beamten von Innenminister Horst Seehofer (CSU) laut dem Bericht vor, dass Migranten in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen dürften. Diese registriere, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten haben.
Keine feste Buchung mehr
Mit Fluggesellschaften sollten überdies Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen erhöht werden können. Flugtickets zu diesem Zweck sollten künftig ohne konkrete Personenzuordnung als „No-name-Buchung“ getätigt werden, zitierte die Zeitung aus dem Ministeriumspapier. Tauche ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, könne somit ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden.
In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen den Planungen zufolge Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise dort zu arbeiten. Dadurch solle bei abgelehnten Asylbewerbern schneller die „Reisefähigkeit“ geprüft werden können, heißt es in dem Bericht.
Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus dem Bundesinnenministerium wurden vergangenes Jahr insgesamt 39.160 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und straffällige Flüchtlinge verhängt. In diesem Jahr waren es demnach bis Ende Oktober 29.790 Einreisesperren.